Die bayerischen Staatsregierung stellt Gelder für die Soforthilfe zur Verfügung.
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“
Bei “Versicherbarkeit” gibt es laut Staatskanzlei einen Abschlag von 50 Prozent.
Antrag auf staatliche Soforthilfe “Haushalt/Hausrat” (Online-Formular)
Antrag auf Gewährung einer staatlichn Soforthilfe “Ölschäden an Wohngebäuden”
Bei “Versicherbarkeit” gibt es laut Staatskanzlei einen Abschlag von 50 Prozent.
Antrag auf staatliche Soforthilfe “Ölschäden an Gebäuden” (Online-Formular)
Antrag “der Kartei der Not” zur Soforthilfe.