Straßenreinigungspflicht – Bitte um Beachtung

Der Markt Offingen weist darauf hin, dass die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten von Grundstücken gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 14.04.2021 zur regelmäßigen Reinigung der angrenzenden öffentlichen Straßenflächen verpflichtet sind.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die angrenzenden öffentlichen Straßenflächen, Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege, soweit diese von der jeweiligen Reinigungsfläche umfasst sind. Die Flächen sind insbesondere von Gras, Unkraut und sonstigen Verschmutzungen freizuhalten.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass vermehrt festgestellt wurde, dass Unkraut aus den angrenzenden Grundstücksbereichen in die öffentlichen Straßenflächen und insbesondere in die Entwässerungsrinnen hineinwächst.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und Unkraut im Bereich des öffentlichen Straßenrandes sowie der Entwässerungsrinnen unverzüglich zu beseitigen. Die erforderlichen Arbeiten sind bis spätestens Mitte September 2026 durchzuführen.

Ab Mitte September wird der Markt Offingen als zuständige Ordnungsbehörde entsprechende Kontrollfahrten durchführen. Sollten hierbei nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigte Bereiche festgestellt werden, werden die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten zur Durchführung der erforderlichen Straßenreinigung aufgefordert.

Eine regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung trägt zur Verkehrssicherheit sowie zu einem gepflegten Ortsbild bei. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ihr Ordnungsamt

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