Der Marktgemeinderat Offingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Mai 2026 folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Offingen beschlossen.
Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht; die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft.
Offingen, 22.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Hauptamt
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Offingen vom 12. Mai 2026
Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts des Marktes 89362 Offingen
vom 12. Mai 2026
Der Markt 89362 Offingen erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des Marktgemeinderats
Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern des Marktgemeinderats.
(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis b genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 40,- € sowie ein Sitzungsgeld von je 40,- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats oder eines Ausschusses.
(3) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(4) Marktgemeinderatsmitglieder und Gemeindebürger, die Referate durch Bestellung ausüben, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß Art. 20 a GO in Höhe von 40,- €.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte.
§ 6
Referenten
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Aufgabengebiete zur Betreuung durch Referenten:
§ 7
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes 89362 Offingen vom 12.05.2020 außer Kraft.
Offingen, den 12. Mai 2026
Markt 89362 Offingen
gez. Thomas Wörz (Siegel)
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister