38 Jahre Offinger Kinofilmtage

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Freundinnen und Freunde der Offinger Filmtage,

auch in diesem Jahr dürfen wir uns wieder auf ein abwechslungsreiches und sorgfältig ausgewähltes Programm der Offinger Filmtage freuen.
Die diesjährigen Filmtage stehen ganz im Zeichen eines besonderen Jubiläums: Die Volkshochschule im Landkreis Günzburg feiert ihr 80-jähriges Bestehen. Zu diesem schönen Jubiläum gratuliere ich im Namen des Marktes Offingen, aber auch ganz persönlich sehr herzlich. Seit acht Jahrzehnten leistet die Volkshochschule einen wertvollen Beitrag zu Bildung, Begegnung und gesellschaftlichem Miteinander in unserem Landkreis.

Passend zum Jubiläum greifen die ausgewählten Filme auf ganz unterschiedliche, unterhaltsame und berührende Weise das Thema „Lebenslanges Lernen“ auf.

Vom 25. bis 28. September 2026 erwarten Sie im Offinger Kino vier besondere Filmvorführungen. Mein herzlicher Dank gilt allen, die die Offinger Filmtage auch in diesem Jahr vorbereitet und möglich gemacht haben.

Ich wünsche allen Besucherinnen und Besuchern anregende Filme, gute Unterhaltung und schöne gemeinsame Stunden in unserem Offinger Kino.

Mit besten Grüßen
Ihr

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister


Volkshochschule Günzburg, vhs-Außenstelle Offingen, Markt Offingen, Donau-Lichtspiele Offingen laden ein:

38. Offinger Filmtage

Freitag, 25. September 2026 bis Montag, 28. September 2026
Donau-Lichtspiele, Leonhardstraße 4, 89362 Offingen

Leben, um zu lernen – Lernen, um zu leben

Liebes treues Publikum der Offinger Filmtage,

in diesem Herbst wird die Volkshochschule im Landkreis Günzburg 80 Jahre alt.

Seit 80 Jahren ermöglichen wir allen Menschen, ganz gleich welchen Alters, welcher Herkunft und mit welchem sozialen Status, Zugang zu Bildung und Kultur. Seit 80 Jahren geben wir ihnen einen Schlüssel zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Dabei geht es nicht nur darum, neue Fähigkeiten zu erwerben, sondern auch um den Mut, sich selbst herauszufordern und neue Perspektiven zu gewinnen, und damit auch zum Fortschritt und Nachhaltigkeit in der Gesellschaft beizutragen.

Dieses wollen wir im Rahmen der diesjährigen Offinger Filmtage feiern und zeigen heuer – das lag nahe – Filme, die alle das Thema (lebenslanges) Lernen zu ihrem Schwerpunkt machen: Was brauchen wir, um gut und nachhaltig zu lernen und ein gelingendes Leben zu führen? Lust, Neugier und Offenheit, Begeisterungsfähigkeit, Motivation und Ziele, positives Denken, Vorbilder… So viele mögliche Antworten werden uns in den ausgewählten Filmen gegeben.

Wir freuen uns jedenfalls sehr, mit Ihnen 80 Jahre Leben und Lernen an der vhs im Landkreis Günzburg im schönen Offinger Kino zu feiern.

Freitag, 25.09.2026 / 20:15 Uhr – Eröffnungsfilm

MAN LERNT NIE AUS (USA, 2015, Komödie)
Dauer: 1h 42 min

Ein rüstiger 70-Jähriger fühlt sich im Ruhestand nicht wohl und heuert als Senior-Praktikant bei der jungen Chefin eines aufstrebenden New Yorker Unternehmens an, das Mode im Internet vertreibt. Anfangs wird der Neuzugang belächelt, doch dank seiner charmanten Art findet er bei den Kollegen schnell Anklang und steht auch der überforderten Geschäftsführerin mit Rat und Tat zur Seite.
Der prominent besetzter Nostalgie-Film jongliert geschickt mit den Versatzstücken der romantischen Komödie. Er unterhält mit kurzweiligem Wortwitz und virtuoser Situationskomik und denkt zugleich über das Aufeinanderprallen der Generationen nach. – Ab 14.

Samstag, 26.09.2025 / 17:45 Uhr

LOUISE UND DIE SCHULE DER FREIHEIT (Frankreich, 2024, Drama)
Dauer: 1h 39 min

Ende des 19. Jahrhundert will eine Pionierlehrerin in einem Dorf der Auvergne den Kindern Lesen und Schreiben beibringen. Doch das von ihr verkörperte Ideal des sozialen Aufstiegs durch Bildung kollidiert mit dem ländlichen Beharren auf Tradition und dem Weltbild der katholischen Kirche. Als dann auch noch ruchbar wird, dass sie als Pariser Kommunardin zehn Jahre im Gefängnis saß, gerät ihre Mission in Gefahr.
Das beschwingte, glänzend gespielte Drama verbindet malerische Landschaften und feinfühlige Charakterzeichnungen zu einem sympathischen Plädoyer für Freiheit, Solidarität und Menschlichkeit. Der historische Realismus wird gekonnt mit Humor und unaufdringlichen Wohlfühlmomenten vermittelt. – Ab 14.

Sonntag, 27.09.2025/ 17:45 Uhr

SIEGER SEIN (Deutschland, 2024, Drama)
Dauer: 1h 59 min

Ein elfjähriges Mädchen ist mit ihrer Familie vor dem Krieg aus Syrien geflohen und muss sich in einer Berliner Schule behaupten, an der ein rauer Ton herrscht. Als neue Schülerin wird sie gemobbt und ausgegrenzt, bis ein engagierter Lehrer ihr Talent für Fußball entdeckt.
Mit viel Power und Witz, aber auch einer großen Ernsthaftigkeit erzählt der Film vom Ankommen der Protagonistin und von anderen Mädchen und Jungen, denen die Gesellschaft keine Chance zugesteht. Die vielschichtige Geschichte spielt mit Übertreibungen und Stereotypen und hinterfragt überdies ein Schulsystem, das primär auf Leistung setzt, anstatt auf die Kinder und ihre Stärken. – Ab 10.

Montag, 28.09.2025 / 18:00 Uhr

DIE PROGRESSIVEN NOSTALGIKER (Frankreich/Belgien, 2025, Komödie)
Dauer: 1h 33 min

Ein französisches Ehepaar aus kleinbürgerlichen Kreisen verschlägt es unversehens aus dem Jahr 1958 in die Gegenwart, wo es mit Emanzipation, Diversität und Digitalisierung konfrontiert wird. Während die Frau ihre ungekannten Freiheiten aber schnell zu nutzen versteht, hadert der Mann schwer mit dem Verlust seiner Privilegien.
Mit hohem Tempo, Slapstick und klaren Kontrasten nutzt die Komödie das Zeitreise-Genre, um Patriarchat und Nationalismus satirisch zu hinterfragen. Die Darsteller spielen den Kulturschock genüsslich aus und sorgen für viel Komik, auch wenn es sich der Film insgesamt etwas zu leicht macht. – Ab 14.

Neues Beratungsangebot im Offinger Bahnhof: Pflegestützpunkt kommt nach Offingen

Ein neues wohnortnahes Beratungsangebot startet in der Umsteige.Station Offingen

Ab Oktober 2026 bietet der Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg regelmäßig Außensprechtage im Offinger Bahnhofsgebäude an.

Damit können sich Bürgerinnen und Bürger künftig direkt vor Ort in Offingen zu allen Fragen rund um das Thema Pflege informieren und persönlich beraten lassen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Pflegebedürftige, Angehörige sowie alle, die sich frühzeitig über Unterstützungsmöglichkeiten und Fragen der Pflege informieren möchten.

Der Pflegestützpunkt berät und informiert zu folgenden Themen:

  • Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
  • Pflegebegutachtung
  • Antragsstellungen der Pflegeversicherung
  • Entlastungsmöglichkeiten für die Pflege zu Hause
  • Unterschiedliche regionale Anbieter und Hilfsangebote in der Pflege
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
  • wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • Hilfsmittel
  • Widerspruchsverfahren
  • Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • Patientenverfügung
  • und vieles mehr

Die neuen Sprechtage sind zugleich eine weitere Bereicherung für die Umsteige.Station Offingen. Der Bahnhof entwickelt sich damit weiter zu einem Ort, an dem neben Mobilität auch Beratung, Unterstützung und Angebote für die Menschen in Offingen und Umgebung ihren Platz finden.

Die ersten Termine 2026:

  • Dienstag, 13. Oktober 2026
  • Dienstag, 10. November 2026
  • Dienstag, 8. Dezember 2026

Die Außensprechtage finden grundsätzlich jeden zweiten Dienstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bahnhofsgebäude Offingen, Am Bahnhof 2, 89362 Offingen, statt.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Diese ist telefonisch unter 08221 95461 oder per E-Mail an möglich.

Flott-Kinowoche

Werner Flott Filmwoche:
zum 90. Geburtstag “MEIN LEBEN FÜR DEN FILM”

17. September 2026 – 17:45 Uhr / Wiederholung: 23. September 2026 – 17:45 Uhr
Filmografie – 90 Minuten
Werner Flott erzählt aus seinem bewegten Leben als TV-Reporter und Filmproduzent. Dabei kommen viele Ausschnitte aus seinen Filmen auf die Kinoleinwand.
Eine Produktion der Ulmer Protel – Filmproduktion Günter Merkle

18. September 2026 – 18:15 Uhr
Die Heimat von oben – 50 Minuten
Die Drohne überflog 38 Städte und Ortschaften von Augsburg bis Ulm und von Illertissen bis Oettingen und Wemding für exzellente Videos aus der Vogelperspektive. Aus der Zeit als Fernsehreporter konnten viele TV-Reports eingeblendet werden, zur Musik von Edvard Grieg. (Morgendämmerung)

19. September 2026 – 17:30 Uhr
Kultur-Doku – 112 Minuten
„Im „schwäbischen Krippenparadies“ des Günz-, Kammel- und Mindeltaleszwischen Krumbach und Günzburg ist das Krippenbauen und Figurenschnitzen weit verbreitet. Die ausführliche Beschreibung ergänzt eine Reine internationaler Krippenausstellunge. „Mit vollen Segeln“ beschreibt einen abenteuerlichen Ostsseeturn über 1000 Seemeilen von Travemünde nach Oslo mit der gecharterten Hochseeyacht „Hanseat“. „Herbst in Südtirol“ zeigt in herbstlich-leuchtenden Farbkontrast die Naturschönheiten Südtirols und das Hochplateau des Rittens mit seinen einzigartigen Erdpyramiden. Auch die Weinlese mit dem Törggelen, der Weinprobe des frisch gekelterten, edlen Rebensaftes in feuchtfröhlichen Runden ist dabei. 2025 wurde der Film mit eindrucksvollen Drohnenaufnahmen „aufgemotzt“. „Der spaßige Friedhof“ von Kramsach ist ein Friedhof ohne Tote, ein Museumsfriedhof mit Sammelstücken von schmiedeeisernen Grabmalen. Die manchmal etwas makabren Inschriften erlauben Rückschlüsse auf die Lebzeiten damaliger Verblichener. Beispiel: „Hier liegt der Martin Krug, der Kinder, Weib und Orgel schlug“ oder „Hier liegt begraben die ehrsame Jungfrau Nothburg Nindl, gestorben ist sie im 17. Jahr just als sie zu brauchen war“.

20. September 2026 – 17:45 Uhr
Retrospektive Burgau – Burgau im Fernsehen aus über 40 Jahren – 99 Minuten
Die wichtigsten und schönsten Themen wurden zwischen 1995 und 2011 für die eigene TV- Sendung „das bunte Kulturschaufenster“ gedreht. Die schmucke schwäbische Kleinstadt kann auf eine sehr wechselvolle Geschichte zurückblicken. Von anfangs 2.500 wuchs die Einwohnerschaft nach 1945 auf 10.000 an. Drei historische Feste bilden den großen kulturellen Rahmen, darunter die berühmte Rückgliederung an Österreich mit dem Orden „wider dem tierischen Ernst”.

21. September 2026 – 18:15 Uhr
Die Bauernkriege 1525 im Allgäu und in Leipheim – 71 Minuten
Anno 1525 tobten am „Biberhaken bei Leipheim (Kreis Günzburg), im Allgäu und andererorts erbitterte Bauernkriege, in dem sich das geknechtete Landvolk gegen die herrschende Obrigkeit in einer landesweiten Bewegung auflehnte. Aufzeichnungen der Feilichtbühnen Altusried und Thannhausen-Burg, sowie des historischen Arbeitskreises Leipheim.

22. September 2026 – 18:15 Uhr
Errichtung und Vernichtung des Atomkraftwerks Gundremmingen – 45 Minuten
Der Film zeigt nicht nur diespektakuläre Sprengung der Kühltürme in allen Perspektiven sondern gibt auch einen Rückblick über die wichtigsten Aufbau- und Betriebsphasen in Streiflichtern. Es sind Auszüge aus Fernsehreportagen der Jahrzehnte.

Schafe auf der Winterweide im Donaumoos zur Panflöte mit poetischer Betrachtung – 8 Minuten
Dieser Film wurde erst jüngst aus Zeitmangel fertiggestellt. Die Kamera begleitete seinerzeit an einen herrlich verschneiten und mit Rauhreif überzogenen Wintertag den Reisensburger Schäfer Mösle mit seiner Schafherde auf einer Weidetour durchs Donaumoos. Während am digitalen Schnittplatz 1 wichtige Projektegeschnitten und selbstätig berechnet wurden, entstand am Platz 2 mit viel Hingabe der romantische Film. Schäfer Mösle lebt leider nicht mehr, sodass er den Film nicht sehen kann, aber Ehefrau und die beiden Töchter wurden zur Aufführung eingeladen.

Ausbildungsstart

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Mitgliedsgemeinden Offingen, Gundremmingen und Rettenbach,

Hanna Brunhuber aus Gundremmingen hat am 01. September 2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Offingen ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten gestartet. Diese spezifische Ausbildung dauert drei Jahre und beinhaltet Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachbereichen Recht und Rechtsanwendung, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Bürgerliches Recht, Kommunalrecht, Beschäftigten- und Beamtenrecht und vieles mehr und findet im dualen System im Rathaus, im Blockschulunterricht in der Berufsschule sowie überbetrieblich bei der Bayer. Verwaltungsschule statt. Während ihrer Ausbildungszeit wird Hanna von Herrn Bihler, unserem Ausbildungsleiter, begleitet.

Wir wünschen unserer Auszubildenden viel Erfolg und einen guten Start ins Berufsleben.

Tobias Bühler
Erster Bürgermeister
Gemeinschaftsvorsitzender

Sandra Dietrich-Kast
Erste Bürgermeisterin
stellv. Gemeinschaftsvorsitzende

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister
stellv. Gemeinschaftsvorsitzender

Heckenrückschnitt

Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass Hecken, Sträucher, Bäume und sonstige Gewächse, die in Gehwege oder Straßen hineinragen, bereits jetzt zurückgeschnitten werden müssen.

Die allgemeine Schonzeit für Gehölze gilt vom 1. März bis zum 30. September. In dieser Zeit sind grundsätzlich nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Notwendige Rückschnitte zur Beseitigung von Behinderungen oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind jedoch auch während dieser Zeit zulässig und müssen bei Bedarf durchgeführt werden. Ein vergleichbares Urteil gibt es vom 12.01.2022 vom VGH (VGH München, Beschluss v. 12.01.2022 – 8 CS 21.1595)

Bitte achten Sie deshalb schon jetzt darauf, dass Gehwege, Straßen, Parkplätze und Parkstreifen frei und sicher nutzbar sind. Über Gehwegen ist eine Höhe von mindestens 2,50 m, über Straßen von mindestens 4,50 m freizuhalten.

Ab Mitte September wird das Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen. Werden Behinderungen durch überhängende Hecken, Sträucher oder Bäume festgestellt, werden die Grundstückseigentümer zur Beseitigung aufgefordert. Nicht durchgeführte notwendige Rückschnitte können ordnungsrechtlich geahndet werden.

Bitte überprüfen Sie daher Ihre Grundstücksgrenzen und führen Sie notwendige Rückschnitte rechtzeitig und ohne weitere Aufforderung durch.
Damit tragen Sie dazu bei, dass Gehwege und Straßen sicher und ungehindert genutzt werden können.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Ihr Ordnungsamt

Straßenreinigungspflicht

Der Markt Offingen weist darauf hin, dass die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten von Grundstücken gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 14.04.2021 zur regelmäßigen Reinigung der angrenzenden öffentlichen Straßenflächen verpflichtet sind.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die angrenzenden öffentlichen Straßenflächen, Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege, soweit diese von der jeweiligen Reinigungsfläche umfasst sind. Die Flächen sind insbesondere von Gras, Unkraut und sonstigen Verschmutzungen freizuhalten.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass vermehrt festgestellt wurde, dass Unkraut aus den angrenzenden Grundstücksbereichen in die öffentlichen Straßenflächen und insbesondere in die Entwässerungsrinnen hineinwächst.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und Unkraut im Bereich des öffentlichen Straßenrandes sowie der Entwässerungsrinnen unverzüglich zu beseitigen. Die erforderlichen Arbeiten sind bis spätestens Mitte September 2026 durchzuführen.

Ab Mitte September wird der Markt Offingen als zuständige Ordnungsbehörde entsprechende Kontrollfahrten durchführen. Sollten hierbei nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigte Bereiche festgestellt werden, werden die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten zur Durchführung der erforderlichen Straßenreinigung aufgefordert.

Eine regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung trägt zur Verkehrssicherheit sowie zu einem gepflegten Ortsbild bei. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ihr Ordnungsamt

Achtung: geänderte Öffnungszeiten

Aufgrund personeller Engpässe gelten geänderte Öffnungszeiten für den Parteiverkehr im Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Marktstraße 19, Zimmer-Nummer 02) vom

03.08.2026 bis 14.08.2026

Montag08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitaggeschlossen

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ebrofrost Offingen: Frühzeitige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über die vorgesehene Baumaßnahme im Rahmen des Neugenehmigungsverfahren gemäß § 4 BImSchG

Die Ebrofrost Germany GmbH erweitert Ihren Produktionstandort hier in Offingen.

Am bestehenden Standort werden aus dem Naturrohstoff Grieß Nudelprodukte hergestellt, gekocht und tiefgefrohren im eigenen Tiefkühlhochregallager bis zum Versand eingelagert.
Die Gebäudestruktur, die Gebäudeteile und die technischen Anlagen der bestehenden Produktion sind bewährt und werden auf den Neubau übertragen. Technische Entwicklungen, aktuelle Energiekonzepte und moderne Standards werden integriert.

In der Erweiterung der Produktion werden die gleichen Produkte im identischen Verfahren:

  • Teigherstellung
  • Nudeln formen
  • Kochen / Kühlen / Frosten

hergestellt, als Sackware und in Kartons verpackt und eingelagert.
Der Versand erfolgt mittels Tiefkühl LKW.

Der Neubau sieht einen direkten Anbau an die bestehende Produktionshalle vor und umfasst im Gesamtausbauzustand folgende Gebäudeteile:

  • Produktionshalle, Lagerflächen und Warenein- und Warenausgang
  • Technikgebäude
  • Tiefkühl-Hochregallager

Für die Erzeugung der zur Produktion benötigten Medien werden folgende Energiequellen herangezogen:

  • Stromerzeugung für Kälteanlagen / Wärmeerzeugung durch Abwärmenutzung aus den eigenen BHKW-Anlagen
  • Stromerzeugung durch eigne PV-Anlagen
  • Warmwasserbereitung durch Abwärmenutzung aus den technischen Anlagen und Produktionsanlagen
  • Heißwassererzeugung zum Kochen / Reinigen durch Weitererhitzung des durch Abwärme erzeugten Warmwassers nach Bedarf durch gasbetriebene Dampfkessel

Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes realisiert.

Visualisierung:

Planunterlagen zu diesem Objekt sind zur öffentlichen Einsicht im Zeitraum 03.08.2026 – 04.09.2026
im Rathaus der VGem. Offingen, Marktstrasse 19, 89362 Offingen, Bürgeramt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2 zu den regulären Öffnungszeiten ausgelegt.

Zu weiteren Auskünften zu diesem Projekt wenden sich Interessenten bitte ausschließlich postalisch an die
Ebrofrost Germany GmbH
Rappenwörthstrasse 5
89362 Offingen.

Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes 89362 Offingen vom 06.07.2026

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt 89362 Offingen folgende Satzung:

§ 1
Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Der Markt Offingen erhebt für die Inanspruchnahme seiner Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.

(2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
a) Grabnutzungsgebühren (§ 4),
b) Bestattungsgebühren (§ 5),
c) sonstige Gebühren (§ 6).

§ 2
Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

(3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar
a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 der Friedhofssatzung,
b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,
c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.

(2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.

(3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.

(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4
Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Grabstätte
a) ein Einzelgrab 1.353,00 Euro
b) ein Doppelgrab 1.754,00 Euro
c) eine Urnengrabstätte 450,00 Euro
d) ein Urnengrabfach 475,00 Euro
e) ein Viertel in der Memoriam-Grabstätte 916,00 Euro

(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes entsprechend § 13 Abs. 1 und Abs. 3 FS ist möglich. Für eine Verlängerung eines Grabnutzungsrechts sowie die Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung i.S. von § 3 Abs. 1 Buchst. c) der Grabstätte wird eine Gebühr pro Jahr wie folgt erhoben:
a) ein Einzelgrab 68,00 Euro
b) ein Doppelgrab 88,00 Euro
c) eine Urnengrabstätte 45,00 Euro
d) ein Urnengrabfach 48,00 Euro
e) ein Viertel in der Memoriam-Grabstätte 92,00 Euro

(3) Soweit an Grabstätten in den Friedhöfen Fundamente angebracht sind, wird dafür beim Ersterwerb des Nutzungsrechts einmalig zu den Grabgebühren bei einer Einzelgrabstätte mit einer Breite von 1,10m 177,00 € und bei einer Doppelgrabstätte bis zu einer Breite von 2,20m 273,00 € erhoben

(4) Eine Rückvergütung von Grabgebühren findet bei vorzeitiger Grabaufgabe oder Auflassung des Nutzungsrechtes nicht statt.

§ 5
Bestattungsgebühren

Die Gebühr für die Benutzung des jeweiligen Leichenhauses beträgt 94,00 Euro.

§ 6
Sonstige Gebühren

(1) An sonstigen Gebühren werden erhoben:
a) Schriftliche Auskünfte 10,00 Euro
b) Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen und Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen (= Grabmalgenehmigungsgebühr) 25,00 Euro
c) Gebühren für die Gestattung von Ausnahmen 25,00 Euro
d) Ersterteilung, Umschreibung oder Verlängerung eines Grabbenutzungsrechtes (=Verwaltungsgebühr) einschl. dem Ausstellen einer Graburkunde 30,00 Euro
e) Gebühr für die Erlaubnis zum Ausgraben und Umbetten einer Leiche oder Urne 50,00 Euro
f) Verlegung des Bestattungstermins 25,00 Euro

(2) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.

§ 7
In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt zum 01. August 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes 89362 Offingen vom 28. April 2020 außer Kraft.

Offingen, den 06.07.2026
Markt 89362 Offingen
gez. Thomas Wörz (Siegel)

Ein herzliches Dankeschön für ein unvergessliches Jubiläumswochenende

Mit einem großen Festwochenende feierte die Freiwillige Feuerwehr Offingen ihr 150-jähriges Bestehen. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher kamen zusammen, um dieses besondere Jubiläum gemeinsam zu begehen und machten das Inselfest zu einem rundum gelungenen Ereignis.

150 Jahre Einsatzbereitschaft, Verantwortung und Engagement für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verdienen höchste Anerkennung. Das Jubiläum hat eindrucksvoll gezeigt, welchen hohen Stellenwert die Freiwillige Feuerwehr Offingen in der Gemeinde genießt und wie fest sie im gesellschaftlichen Leben verankert ist.

Ein besonderer Dank gilt dem Inselfestausschuss mit Michael Olah und Michael Süß an der Spitze. Gemeinsam mit zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wurde über viele Monate hinweg geplant, organisiert und vorbereitet. Das Ergebnis war ein hervorragend gestaltetes Festwochenende, das bei Gästen und Beteiligten gleichermaßen großen Anklang fand.

Ebenso gebührt allen Helferinnen und Helfern aus der Feuerwehr, den örtlichen Vereinen und Organisationen, den Sponsoren, Unterstützern sowie den vielen freiwilligen Kräften im Hintergrund großer Dank. Ob beim Auf- und Abbau, in der Küche, im Ausschank, an den Kassen, bei der Technik, im Sicherheitsdienst oder bei der Reinigung – überall trugen engagierte Menschen mit ihrem Einsatz zum Erfolg der Veranstaltung bei.

Für die musikalischen Höhepunkte sorgten zahlreiche Musikerinnen und Musiker, die das Fest mit ihren Auftritten bereicherten. Ein besonderer Dank gilt Klaus Schlander, der gemeinsam mit der Fat Cat Combo und den Jazz Spätzla für beste Unterhaltung und eine hervorragende Stimmung sorgte. Ebenso trugen Klaus Weiß, die Lyra Offingen sowie weitere Mitwirkende mit ihren Darbietungen zu einem abwechslungsreichen und stimmungsvollen Festprogramm bei.

Dank gilt auch den Ehrengästen, den Feuerwehren aus nah und fern sowie insbesondere den Gästen aus der Partnergemeinde Kemtau, deren Besuch die langjährige Verbundenheit eindrucksvoll unterstrich.

Ein herzliches Dankeschön richtet sich zudem an alle Besucherinnen und Besucher. Mit ihrer guten Laune, ihrem friedlichen Miteinander und ihrem vorbildlichen Verhalten trugen sie maßgeblich dazu bei, dass das Festwochenende in angenehmer Atmosphäre und ohne Zwischenfälle verlaufen konnte.

Ebenso wird den Anwohnerinnen und Anwohnern rund um das Festgelände für ihr Verständnis während der Festtage gedankt.

Auch das freundliche Wetter trug dazu bei, das Jubiläumswochenende zu einem besonderen Erlebnis zu machen.

Das 150-jährige Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Offingen war weit mehr als ein Feuerwehrfest. Es war ein sichtbares Zeichen für den starken Zusammenhalt in der Gemeinde und hat eindrucksvoll gezeigt, was durch gemeinsames Engagement, Ehrenamt und Zusammenhalt erreicht werden kann.

Das Jubiläumswochenende wird als gelungenes Fest der Gemeinschaft in Erinnerung bleiben und hat einmal mehr bewiesen, wie lebendig und engagiert das Miteinander in Offingen ist.

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