Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung (Art. 6 BayStrWG)

Allgemeinverfügung
Bezeichnung der Straße: Dieter-Mann-Straße

Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Verkehrsflächen im Sinne von Art. 6 BayStrWG gewidmet:

Gemeinde:Markt Offingen OT Schnuttenbach
Landkreis:Günzburg
Straßenbezeichnung:Dieter-Mann-Straße
Straßennummer:Ortsstraße Nr. 16 und Eigentümerweg Nr. 1
Flurnummern:Ortsstraße Flur-Nr. 769/0;
Eigentümerweg Flur-Nr. 771 (Teilfläche) und 793
Anfangspunkte:Ortsstraße: Nordwestliche Abfahrt Kreisverkehr St 2028
Eigentümerweg: Übergang von Ortsstraße Flur-Nr. 769/0
Endpunkte:Ortsstraße: Einmündung in den Eigentümerweg Flur-Nr. 771
Eigentümerweg: Nordwestgrenze Flur-Nr. 793
Baulastträger:Ortsstraße: Markt Offingen
Eigentümerweg: Grundstückseigentümer Christian Mann


Die Allgemeinverfügung tritt gem. Art. 41 BayVwVfG 14 Tage nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Unterlagen zu den Widmungen mit den Eintragungsverfügungen vom 05.11.2025 können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden bei der:
Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Zimmer11/Bauamt, Marktstraße 19, 89362 Offingen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,
Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformsatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
• Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen“ Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)
• Ab 01.01.2022 muss der in § 55 VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
• Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Veraltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Offingen, den 14.11.2025
gez. 1. Bürgermeister Thomas Wörz

Bekanntmachung über beabsichtigte Einziehungen von öffentlichen Verkehrswegen im Bereich des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet ehemalige Kunstdüngerfabrik“ Gemarkung Schnuttenbach

Der Markt Offingen als örtlich zuständige Straßenbaubehörde beabsichtigt, gemäß Beschluss des Gemeinderates Offingen vom 03.11.2025, folgenden öffentlichen Verkehrswegen die Eigenschaft einer öffentlichen Fläche zu entziehen, da diese gemäß der vorangegangenen Bauleitplanung in Privateigentum übergehen:

  1. Der Feldweg „Weg im Anger“, Flur-Nr. 770 der Gemarkung Schnuttenbach wird im Gesamten eingezogen.
  2. Die Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Weg im Anger“, betreffend Flur-Nr. 760 und 793, wird eingezogen.
  3. Die Teilstrecke des Feldweges „Weg an der Bahn“, betreffend Flur-Nr. 796, wird eingezogen.

Die Unterlagen und der Lageplan mit Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Verkehrsflächen können während der Öffnungszeiten des Rathauses Offingen, Bauamt, Zi. 11, Marktstr. 19, 89362 Offingen, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,
Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformsatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)
  • Ab 01.01.2022 muss der in § 55 VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
  • Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Veraltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Offingen, den 14.11.2025
gez. 1. Bürgermeister Thomas Wörz

Offingen wächst – neue Wohnungen im Baugebiet Ermle IV

Der Zweckverband Wohnungsbau Landkreis Günzburg bietet im Baugebiet Ermle IV in Offingen drei moderne, bezugsfertige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 Wohnungen zur Vermietung an.

Die Häuser liegen in ruhiger Lage, sind gut angebunden und bieten zeitgemäßen Wohnkomfort.

Weitere Informationen zur Bewerbung und den verfügbaren Wohnungen erhalten Sie direkt bei Herr Michael Lichtblau vom Zweckverband Wohnungsbau Landkreis Günzburg. Sie erreichen ihn telefonisch unter 08221 95176 oder per Mail .

Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“, Markt Offingen

Der Marktgemeinderat des Marktes Offingen hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“ in der Fassung vom 2. Juni 2025 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 6. Oktober 2025 festgestellt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“ besteht aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B) jeweils in der Fassung vom 2. Juni 2025 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 6. Oktober 2025.

Mit Bescheid vom 23.10.2025 hat das Landratsamt Günzburg die Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Pfaffenbogen“ in der Fassung vom 2. Juni 2025 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 6. Oktober 2025 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Marktes Offingen über die Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen während der allgemeinen Dienst- und Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Offingen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Markt Offingen, den 07.11.2025
gez. Thomas Wörz, Erster Bürgermeister

Am 25. Oktober feierte Herlinde Siegl ihren 99. Geburtstag

Neben Bürgermeister Thomas Wörz überbrachte auch eine Sprengingenieurin Glückwünsche

Herlinde Siegl lebte mehr als 70 Jahre in Offingen, bevor sie 2021 ins Burgauer Seniorenheim zog. Den Bau des Gundremminger Kernkraftwerks sowie der beiden Kühltürme hatte sie von Anfang an mitverfolgt. Am 25. Oktober, an dem Tag an dem sie gesprengt wurden, feierte Herlinde Siegl ihren 99. Geburtstag. „Ich möchte diese tüchtige Frau gerne kennenlernen“, hatte die Offingerin wenige Tage zuvor gesagt. Gemeint war Sprengingenieurin Ulrike Matthes, die mit ihrem Team die Sprengung durchführte. Herlinde Siegl hat sie tatsächlich kennengelernt: Völlig überrascht sei sie gewesen, als die Sprengingenieurin, wenige Stunden nach der Sprengung mit drei Begleitern, alle noch in Arbeitsanzügen, plötzlich dagestanden sei, erzählte sie beim Besuch von Bürgermeister Thomas Wörz, der ihr nachträglich ebenfalls zu ihrem Geburtstag gratulierte. Sie habe sich sehr darüber gefreut.

Herlinde Siegl stammt aus Sternberk in Tschechien und kam mit Ihren Eltern und ihrem Bruder 1946 nach Offingen. Bei der Offinger Filzfabrik, heute die BWF Group, war sie anfangs in der Produktion von Filzen beschäftigt und arbeitete sich hoch bis in die Abteilungen Entwicklung und Labor. Früher sei sie viel mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, vor allem in Richtung Peterswörth, oder zu Fuß bei Spaziergängen nach Landstrost hinaus. Man habe immer die Kühltürme im Blick gehabt. „Sie werden schon fehlen und man wird sie noch eine Weile suchen.“

Im Burgauer Seniorenheim ist Herlinde Siegl trotz ihres Alters weiterhin sehr aktiv: mit Gymnastik, Basteln und Singen sowie dem Spielenachmittag. „Es gibt kein Rezept, dass man so alt wird. Man muss neugierig bleiben und darf nicht daran denken“, betont die Offingerin.

Weitere Informationen zur Kühlturmsprengung

Die markanten Kühltürme des Kernkraftwerk Gundremmingen sollen am Samstag, den 25. Oktober 2025, um 12:00 Uhr kontrolliert gesprengt werden. Die Durchführung der Sprengung liegt in der Verantwortung der Betreiberfirma RWE. Weitere Details zum Ablauf stellt das Unternehmen auf seiner offiziellen Website bereit.

Als zuständige Sicherheitsbehörde begleitet der Landkreis Günzburg den Vorgang. Er veröffentlicht eine Allgemeinverfügung, die insbesondere über den Sperrbereich und Sicherheitsmaßnahmen informiert.

Informationen seitens Landkreis Günzburg finden Sie hier.

Wärmewende: Marktgemeinde Offingen beauftragt die LEW und Partner INEV mit Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

  • Bestandsanalyse soll unmittelbar starten
  • Konzept soll für fast 4.500 Einwohner Optionen für die Wärmewende aufzeigen

  Die Lechwerke (LEW) und deren Partner INEV (Institut für nachhaltige Energieversorgung) mit Sitz in Rosenheim, erstellen gemeinsam für die Marktgemeinde Offingen einen kommunalen Wärmeplan. Offingens Bürgermeister Thomas Wörz sagt: „Das gemeinsam von der LEW und INEV präsentierte Konzept hat uns überzeugt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Energieversorgung unserer Kommune. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und werden umgehend mit der Umsetzung starten, um baldmöglichst Planungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.“

Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für die Wärmewende. Die Wärmeversorgung ist heute für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, sei es durch Prozesswärme in Industrie und Gewerbe oder durch Heizungen in Wohngebäuden und kommunalen Einrichtungen. Städte und Gemeinden in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Er soll Orientierung darüber geben, wie öffentliche Gebäude und Privathaushalte in Zukunft klimafreundlich mit Wärme versorgt werden können. 

LEW-Projektleiter Sebastian Sperner erläutert den umfassenden Ansatz, den die LEW bei der Wärmeplanung verfolgt: „Uns zeichnet aus, dass wir Energieversorgung als Ganzes betrachten – also Strom, Mobilität und Wärme zusammendenken. Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrung im Betrieb von Wärmenetzen. So können wir effiziente und nachhaltige Lösungen für die Kommunen aufzeigen.“

Die LEW im Team mit Partner INEV

Bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung für die Marktgemeinde Offingen arbeitet LEW eng mit dem INEV zusammen. Das Institut begleitet Kommunen und Unternehmen bei der Erreichung ihrer Klimaziele und beim Aufbau zukunftsfähiger Strukturen. INEV ist bundesweit tätig und betreut rund 100 Kommunen – von kleinen Landgemeinden bis hin zu großen Städten.

Die enge Zusammenarbeit und das gebündelte Know-how beider Unternehmen bildet ein starkes Fundament für die kommunale Wärmeplanung in der Marktgemeinde Offingen. Die Kooperation ermöglicht es, modellbasierte Szenarien praxisnah einzuordnen und bereits heute zentrale Bausteine für eine sektorübergreifende Klimaschutzstrategie zu definieren.

Von der Analyse zur Umsetzung der Wärmewende 

Bei der kommunalen Wärmeplanung für die Marktgemeinde Offingen führen die LEW und das INEV zunächst eine Eignungsprüfung für potenziell geeignete Gebiete, in Bezug auf eine zentrale Wärmeversorgung, durch. Essenziell hierfür sind Indikatoren wie die Bebauungsdicht oder die vorhandene Infrastruktur. Des Weiteren werden Bestandsdaten wie Haushaltszahlen, Gebäudestruktur oder Art/Alter der Heizungsanlage erhoben. Dies spielt für die Darstellung des Wärmeverbrauchs in der Marktgemeinde eine wichtige Rolle.  Anschließend werden im Rahmen einer Potenzialanalyse Möglichkeiten einer erneuerbare Wärmeerzeugung identifiziert und mit vorhandenen Wärmeanlagen und -netzen abgeglichen. In diesem Schritt geht es auch um die Ermittlung von Einsparpotenzialen.

Auf der Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse teilen die Experten dann einzelne Wohnviertel in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein und bewerten die kosteneffizienten Arten der zukünftigen Wärmeversorgung. Der Wärmeplan bildet die Grundlage, um mit Bürgerinnen und Bürgern, Industrie und Gewerbe sowie lokalen Klima- und Umweltschutzinitiativen die Wärmewende vor Ort umzusetzen.  

Geplant ist, die Bestands- und Potenzialanalyse bis Anfang 2026 abzuschließen. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt.

Zum Bild:

Fotografin: Julia Hartmann (VG Offingen)

Von links nach rechts: Adrian Hausner (INEV), Sebastian Sperner (LEW), Christoph Zeh (VG Offingen), Johannes Stepperger (LEW)

Spezi, Snacks und Schnelles für den kleinen Hunger: Im „Fairteiler“ im Offinger Bahnhof stehen jetzt zusätzlich zwei Automaten

Seit es im Offinger Bahnhof den „Fairteiler“ gibt, herrscht dort ein regelmäßiges Kommen und Gehen. Jeder kann sich an Lebensmitteln bedienen, die ansonsten in der Mülltonne landen würden. In einem anderen Regal stehen Spiele und Bücher, die ebenfalls darauf warten, dass sie den Besitzer wechseln.

Seit kurzem befinden sich dort zwei Automaten mit Soft- und Energydrinks, Snacks und Süßem für den kleinen Hunger oder Durst. Bezahlt wird mit Münzen oder Scheinen, demnächst ist das auch mit Karte möglich. Haris und Saskia Sahin aus Offingen betreiben neben den beiden Automaten die Avia-Tankstelle in Lauingen, auch die Offinger Aral-Tankstelle wird von der Familie Sahin betrieben. An beiden Standorten befinden sich ähnliche Automaten. „Wir waren selber von dem Umtrieb am Bahnhof überrascht, als diese aufgestellt wurden“, erklären die beiden Offinger. Je nach Nachfrage und was es an Neuigkeiten gebe, werde das Angebot verändert und angepasst. Vorgesehen sei noch ein weiterer Automat für Heißgetränke.

Die Idee dazu entstand in den Bürgerworkshops, in welcher Form das Bahnhofsgebäude einer künftigen weiteren Nutzung zugeführt werden könnte. Gewünscht war unter anderem ein überdachter Wartebereich mit Toilette, der in Verbindung mit dem „Fairteiler“ nun entstanden ist. Auch eine Art Kiosk war zur Sprache gekommen, den gibt es gewissermaßen jetzt ebenfalls – in dem Fall in Form von Automaten und ohne viel Personal.

Offingens Bürgermeister Thomas Wörz bestätigt: Es sei hier inzwischen richtig etwas los, ständig kämen Leute die irgendetwas brächten oder mitnähmen. „Es ist eine prima Geschichte, zumal anfangs keiner wusste, wie der „Fairteiler“ angenommen wird. Ich bin mir sicher, dass auch das mit den Automaten läuft. Sie sind eine ideale Ergänzung.“ Diese haben noch einen weiteren Vorteil: Nachdem sie kühlen, geben sie auch Abwärme ab – ein Nebeneffekt, der sich gerade an kalten Tagen in dem normalerweise nicht beheizten Raum bemerkbar macht.

Neue EU-Vorgaben: Empfängername muss exakt zur IBAN passen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund europäischer Vorgaben zur Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen geprüft wird, ob der eingegebene Empfängername exakt zur IBAN passt. Weicht die Bezeichnung nur geringfügig ab, kann es zu Rückmeldungen wie

  • „Keine Übereinstimmung“ („No Match“),
  • „Abgleich nicht möglich“ („Verification not possible“)

kommen – was zu Verzögerungen oder Ablehnungen der Zahlung führen kann.


Damit Ihre Überweisungen/Zahlungen an den Markt Offingen, die Gemeinde Gundremmingen, die Gemeinde Rettenbach, den Abwasserverband Mindel-Kammel sowie an die Schulverbände Offingen und Gundremmingen durch Ihr Kreditinstitut ausgeführt werden, bitten wir Sie, bei Kontoinhaber stets die Verwaltungsgemeinschaft Offingen einzutragen, auch wenn es eine Einnahme der vorgenannten Körperschaften ist.

Nachruf

„Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man durch den Tod nicht verlieren.“

Der Markt Offingen trauert mit den Angehörigen um das Marktgemeinderatsmitglied und 3. Bürgermeisterin,

Frau Maria-Luise Eberle

Mit großer Trauer und Betroffenheit nehmen wir Abschied von unserer
3. Bürgermeisterin Frau Maria-Luise Eberle, die am Nachmittag des 09. September 2025 im Alter von 73 Jahren verstorben ist.

Frau Eberle war seit 2002 Mitglied des Marktgemeinderates Offingen und übernahm 2008 das Amt der 3. Bürgermeisterin. In diesen vielen Jahren hat sie sich mit
Herzblut, großem Verantwortungsbewusstsein und unermüdlichem Einsatz für
unsere Heimatgemeinde engagiert.

Sie war durch und durch Offingerin – sie kannte die Menschen und das Leben in
unserer Gemeinde wie kaum eine andere. Ihre tiefe Verwurzelung im Ort, ihr
christlicher Glaube und ihre enge Verbundenheit zu den Vereinen prägten ihr
Wirken.

Besonders am Herzen lagen ihr die Finanzen der Gemeinde – mit großer Umsicht achtete sie darauf, dass sich der Markt Offingen seine Vorhaben auch leisten kann. Viele Jahre war sie Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und hat diese verantwortungsvolle Aufgabe stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit ausgeübt.

Im Marktgemeinderat vertrat sie stets mit Klarheit und Überzeugung ihre Meinung, auch wenn dies nicht immer der einfache Weg war. Seit ihrem Renteneintritt
übernahm sie auf eigenen Wunsch die Besuche bei Jubilarinnen und Jubilaren und erfüllte diese Aufgabe mit viel Freude und Herzlichkeit. Auch bei zahlreichen
Veranstaltungen hat sie den Markt Offingen stets würdig vertreten. Mit ebenso viel Leidenschaft organisierte sie über viele Jahre hinweg die Ausflüge des
Marktgemeinderates, die ihr stets ein großes Anliegen waren.

Viele Jahre war sie zudem Mitglied in der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Offingen. Weiterhin trug sie bis zu ihrem Tod als Rechnungsprüferin die Verantwortung für die Rechnungsprüfung der Rechtlergemeinschaft, einer
Gemeinschaft der Waldnutzungsberechtigten im Markt Offingen.

Wir verlieren mit Frau Maria-Luise Eberle eine hochgeschätzte Kollegin, Ratgeberin und Wegbegleiterin, die sich mit ganzer Kraft und tiefer Verbundenheit für Offingen eingesetzt hat.

Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen Angehörigen.
Wir werden ihr stets ein ehrendes Andenken bewahren.

In Dankbarkeit und stiller Trauer

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Florian Haupeltshofer
Zweiter Bürgermeister

im Namen des Marktgemeinderates Offingen, der VGem. Offingen und der
Rechtlergemeinschaft

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