Ferienprogramm 2026

Liebe Kinder und Jugendliche,

auch in diesem Jahr ist es uns wieder gelungen euch ein kleines Ferienprogramm anzubieten. Durch den großartigen Einsatz der Vereine und Institutionen aus Offingen und Schnuttenbach kann auch in diesem Sommer hoffentlich für eine kurzweilige Unterhaltung gesorgt werden.

Leider ist es immer möglich, dass aufgrund unvorhersehbarer Gründe einzelne Programmbausteine abgesagt oder verlegt werden müssen. Entsprechende Informationen werden euch rechtzeitig über das Amtsblatt, den sozialen Medien bzw. persönlich (E-Mail, Telefon) mitgeteilt.

Die Anmeldungen erfolgen direkt über das Rathaus Offingen bzw. den Ansprechpartner des jeweiligen Programmpunktes.

Thomas Wörz
1. Bürgermeister

Michael Olah
Jugendreferent

Übersicht

06.08.2026Olympia im Dorf – Spiel, Spaß und BewegungAnmeldeschluss: 17.07.2026
14.08.2026Skate WorkshopAnmeldeschluss: 31.07.2026
14.08.2026Lego Spike Essential WorkshopAnmeldeschluss: 28.07.2026
17.08.2026Bewegungs- und WasserspieleAnmeldeschluss: 10.08.2026
18.08.2026Musikinstrumente basten und bemalenAnmeldeschluss: 07.08.2026
21.08.2026Lego Spike Prime WorkshopAnmeldeschluss: 28.07.2026
21.08.2026Spielenachmittag für Groß und Kleinohne Anmeldung
29.08.2026Spiel und Spaß rund ums SchützenheimAnmeldeschluss: 22.08.2026
29.08.2026Feuer und Flamme – Ein Actiontag mit der Feuerwehr und dem “Juze Offingen”Anmeldeschluss: 15.08.2026
29.08.2026 – 30.08.2026Eltern-Kind-ZeltenAnmeldeschluss: 24.08.2026
31.08.2026Lebensmittel retten – entdecken, kochen und kreativ werdenAnmeldeschluss: 30.08.2026
07.09.2026 – 11.09.2026Das Spielmobil kommtAnmeldeschluss: 30.06.2026
12.09.2026Streuobstwiese und ApfelsaftpressenAnmeldeschluss: 28.08.2026

Anmeldung bitte im Rathaus Offingen – Bürgeramt – Telefon: 08224 9697-60
(sofern Anmeldung über das Rathaus erfolgt)

Ebrofrost Offingen: Frühzeitige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über die vorgesehene Baumaßnahme im Rahmen des Neugenehmigungsverfahren gemäß § 4 BImSchG

Die Ebrofrost Germany GmbH erweitert Ihren Produktionstandort hier in Offingen.

Am bestehenden Standort werden aus dem Naturrohstoff Grieß Nudelprodukte hergestellt, gekocht und tiefgefrohren im eigenen Tiefkühlhochregallager bis zum Versand eingelagert.
Die Gebäudestruktur, die Gebäudeteile und die technischen Anlagen der bestehenden Produktion sind bewährt und werden auf den Neubau übertragen. Technische Entwicklungen, aktuelle Energiekonzepte und moderne Standards werden integriert.

In der Erweiterung der Produktion werden die gleichen Produkte im identischen Verfahren:

  • Teigherstellung
  • Nudeln formen
  • Kochen / Kühlen / Frosten

hergestellt, als Sackware und in Kartons verpackt und eingelagert.
Der Versand erfolgt mittels Tiefkühl LKW.

Der Neubau sieht einen direkten Anbau an die bestehende Produktionshalle vor und umfasst im Gesamtausbauzustand folgende Gebäudeteile:

  • Produktionshalle, Lagerflächen und Warenein- und Warenausgang
  • Technikgebäude
  • Tiefkühl-Hochregallager

Für die Erzeugung der zur Produktion benötigten Medien werden folgende Energiequellen herangezogen:

  • Stromerzeugung für Kälteanlagen / Wärmeerzeugung durch Abwärmenutzung aus den eigenen BHKW-Anlagen
  • Stromerzeugung durch eigne PV-Anlagen
  • Warmwasserbereitung durch Abwärmenutzung aus den technischen Anlagen und Produktionsanlagen
  • Heißwassererzeugung zum Kochen / Reinigen durch Weitererhitzung des durch Abwärme erzeugten Warmwassers nach Bedarf durch gasbetriebene Dampfkessel

Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes realisiert.

Visualisierung:

Planunterlagen zu diesem Objekt sind zur öffentlichen Einsicht im Zeitraum 03.08.2026 – 04.09.2026
im Rathaus der VGem. Offingen, Marktstrasse 19, 89362 Offingen, Bürgeramt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 2 zu den regulären Öffnungszeiten ausgelegt.

Zu weiteren Auskünften zu diesem Projekt wenden sich Interessenten bitte ausschließlich postalisch an die
Ebrofrost Germany GmbH
Rappenwörthstrasse 5
89362 Offingen.

Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes 89362 Offingen vom 06.07.2026

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt 89362 Offingen folgende Satzung:

§ 1
Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Der Markt Offingen erhebt für die Inanspruchnahme seiner Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.

(2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
a) Grabnutzungsgebühren (§ 4),
b) Bestattungsgebühren (§ 5),
c) sonstige Gebühren (§ 6).

§ 2
Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

(3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar
a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 der Friedhofssatzung,
b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,
c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.

(2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.

(3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.

(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4
Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Grabstätte
a) ein Einzelgrab 1.353,00 Euro
b) ein Doppelgrab 1.754,00 Euro
c) eine Urnengrabstätte 450,00 Euro
d) ein Urnengrabfach 475,00 Euro
e) ein Viertel in der Memoriam-Grabstätte 916,00 Euro

(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes entsprechend § 13 Abs. 1 und Abs. 3 FS ist möglich. Für eine Verlängerung eines Grabnutzungsrechts sowie die Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung i.S. von § 3 Abs. 1 Buchst. c) der Grabstätte wird eine Gebühr pro Jahr wie folgt erhoben:
a) ein Einzelgrab 68,00 Euro
b) ein Doppelgrab 88,00 Euro
c) eine Urnengrabstätte 45,00 Euro
d) ein Urnengrabfach 48,00 Euro
e) ein Viertel in der Memoriam-Grabstätte 92,00 Euro

(3) Soweit an Grabstätten in den Friedhöfen Fundamente angebracht sind, wird dafür beim Ersterwerb des Nutzungsrechts einmalig zu den Grabgebühren bei einer Einzelgrabstätte mit einer Breite von 1,10m 177,00 € und bei einer Doppelgrabstätte bis zu einer Breite von 2,20m 273,00 € erhoben

(4) Eine Rückvergütung von Grabgebühren findet bei vorzeitiger Grabaufgabe oder Auflassung des Nutzungsrechtes nicht statt.

§ 5
Bestattungsgebühren

Die Gebühr für die Benutzung des jeweiligen Leichenhauses beträgt 94,00 Euro.

§ 6
Sonstige Gebühren

(1) An sonstigen Gebühren werden erhoben:
a) Schriftliche Auskünfte 10,00 Euro
b) Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen und Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen (= Grabmalgenehmigungsgebühr) 25,00 Euro
c) Gebühren für die Gestattung von Ausnahmen 25,00 Euro
d) Ersterteilung, Umschreibung oder Verlängerung eines Grabbenutzungsrechtes (=Verwaltungsgebühr) einschl. dem Ausstellen einer Graburkunde 30,00 Euro
e) Gebühr für die Erlaubnis zum Ausgraben und Umbetten einer Leiche oder Urne 50,00 Euro
f) Verlegung des Bestattungstermins 25,00 Euro

(2) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.

§ 7
In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt zum 01. August 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes 89362 Offingen vom 28. April 2020 außer Kraft.

Offingen, den 06.07.2026
Markt 89362 Offingen
gez. Thomas Wörz (Siegel)

Ein herzliches Dankeschön für ein unvergessliches Jubiläumswochenende

Mit einem großen Festwochenende feierte die Freiwillige Feuerwehr Offingen ihr 150-jähriges Bestehen. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher kamen zusammen, um dieses besondere Jubiläum gemeinsam zu begehen und machten das Inselfest zu einem rundum gelungenen Ereignis.

150 Jahre Einsatzbereitschaft, Verantwortung und Engagement für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verdienen höchste Anerkennung. Das Jubiläum hat eindrucksvoll gezeigt, welchen hohen Stellenwert die Freiwillige Feuerwehr Offingen in der Gemeinde genießt und wie fest sie im gesellschaftlichen Leben verankert ist.

Ein besonderer Dank gilt dem Inselfestausschuss mit Michael Olah und Michael Süß an der Spitze. Gemeinsam mit zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wurde über viele Monate hinweg geplant, organisiert und vorbereitet. Das Ergebnis war ein hervorragend gestaltetes Festwochenende, das bei Gästen und Beteiligten gleichermaßen großen Anklang fand.

Ebenso gebührt allen Helferinnen und Helfern aus der Feuerwehr, den örtlichen Vereinen und Organisationen, den Sponsoren, Unterstützern sowie den vielen freiwilligen Kräften im Hintergrund großer Dank. Ob beim Auf- und Abbau, in der Küche, im Ausschank, an den Kassen, bei der Technik, im Sicherheitsdienst oder bei der Reinigung – überall trugen engagierte Menschen mit ihrem Einsatz zum Erfolg der Veranstaltung bei.

Für die musikalischen Höhepunkte sorgten zahlreiche Musikerinnen und Musiker, die das Fest mit ihren Auftritten bereicherten. Ein besonderer Dank gilt Klaus Schlander, der gemeinsam mit der Fat Cat Combo und den Jazz Spätzla für beste Unterhaltung und eine hervorragende Stimmung sorgte. Ebenso trugen Klaus Weiß, die Lyra Offingen sowie weitere Mitwirkende mit ihren Darbietungen zu einem abwechslungsreichen und stimmungsvollen Festprogramm bei.

Dank gilt auch den Ehrengästen, den Feuerwehren aus nah und fern sowie insbesondere den Gästen aus der Partnergemeinde Kemtau, deren Besuch die langjährige Verbundenheit eindrucksvoll unterstrich.

Ein herzliches Dankeschön richtet sich zudem an alle Besucherinnen und Besucher. Mit ihrer guten Laune, ihrem friedlichen Miteinander und ihrem vorbildlichen Verhalten trugen sie maßgeblich dazu bei, dass das Festwochenende in angenehmer Atmosphäre und ohne Zwischenfälle verlaufen konnte.

Ebenso wird den Anwohnerinnen und Anwohnern rund um das Festgelände für ihr Verständnis während der Festtage gedankt.

Auch das freundliche Wetter trug dazu bei, das Jubiläumswochenende zu einem besonderen Erlebnis zu machen.

Das 150-jährige Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Offingen war weit mehr als ein Feuerwehrfest. Es war ein sichtbares Zeichen für den starken Zusammenhalt in der Gemeinde und hat eindrucksvoll gezeigt, was durch gemeinsames Engagement, Ehrenamt und Zusammenhalt erreicht werden kann.

Das Jubiläumswochenende wird als gelungenes Fest der Gemeinschaft in Erinnerung bleiben und hat einmal mehr bewiesen, wie lebendig und engagiert das Miteinander in Offingen ist.

Ein Traum wird Wirklichkeit – Grußwort zur Eröffnung unseres Hauses der Musik

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es gibt Projekte, die weit mehr sind als ein Bauvorhaben aus Stein, Holz und Beton. Sie schaffen Orte der Begegnung, des Miteinanders und der Gemeinschaft. Das neue Haus der Musik ist ein solcher Ort.

Nach vielen Jahren der Planung, der Gespräche und der gemeinsamen Anstrengungen dürfen wir nun einen ganz besonderen Meilenstein feiern: Am Samstag, den 11. Juli, um 10:00 Uhr wird das Haus der Musik feierlich eröffnet und seiner Bestimmung übergeben.

Mit diesem Gebäude erhält unsere Musikschule nach über 30 Jahren endlich ein modernes Zuhause – und zugleich erstmals ein richtig eigenes Zuhause. Hier werden Kinder ihre ersten Töne spielen, Jugendliche ihre Talente entfalten und Erwachsene ihre Freude an der Musik gemeinsam erleben. Gleichzeitig entstehen Räume für unsere musizierenden Vereine – für Proben, Unterricht und viele Begegnungen. Das Haus der Musik wird Generationen verbinden und unser kulturelles Leben nachhaltig bereichern.

Ein solches Projekt gelingt nicht allein. Es lebt vom Engagement vieler Menschen. Mein herzlicher Dank gilt deshalb allen, die ihren Beitrag geleistet haben: dem Gemeinderat für die mutigen Entscheidungen, den Planern und Handwerksbetrieben für ihre hervorragende Arbeit, den Fördergebern und Sponsoren sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Verwaltung und unseres Bauhofs.

Ein besonderer Dank gilt unserem Bauamtsleiter Stephan Uano, der dieses anspruchsvolle Bauvorhaben von Beginn an mit außergewöhnlichem Engagement, großem Fachwissen und unermüdlichem Einsatz begleitet hat. Mit viel Herzblut und persönlichem Einsatz hat er maßgeblich dazu beigetragen, dass aus einer Idee Wirklichkeit werden konnte.

Ebenso danke ich unserem Musikschulleiter Klaus Schlander und seinem gesamten Team. Seit vielen Jahren begeistern sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene für die Musik und haben die Entstehung dieses Hauses mit großer Leidenschaft begleitet.

Vor allem aber danke ich den Musikerinnen und Musikern unserer Musikschule, der Lyra Offingen, unserem Gospelchor und allen weiteren musikalischen Gruppen. Sie erfüllen unsere Gemeinde seit Jahrzehnten mit Leben, Freude und Gemeinschaft. Das neue Haus der Musik ist deshalb nicht nur ein Gebäude – es ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für ihr langjähriges Engagement und ein Ort, an dem Musik auch künftig Menschen zusammenführen wird.

Ich lade Sie alle sehr herzlich ein, am Samstag, 11. Juli, um 10.00 Uhr, gemeinsam mit uns die Eröffnung des Hauses der Musik zu feiern. Nutzen Sie bis 13 Uhr die Gelegenheit, die neuen Räume kennenzulernen, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und sich von der Begeisterung unserer Musikerinnen und Musiker anstecken zu lassen.

Ich freue mich darauf, diesen besonderen Tag mit Ihnen gemeinsam zu erleben.

Herzlichst
Ihr
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Grußwort zum 150-jährigen Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Offingen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Offingen – dieses außergewöhnliche Jubiläum ist ein ganz besonderer Anlass für unsere gesamte Marktgemeinde.

Seit der Gründung im Jahr 1876 stehen Generationen von Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern rund um die Uhr bereit, um Menschen in Not zu helfen. Sie leisten ihren Dienst freiwillig, uneigennützig und mit großem Verantwortungsbewusstsein. Dafür verdienen sie unseren höchsten Respekt und unsere aufrichtige Dankbarkeit.

Gerade das Hochwasser im Juni 2024 hat uns eindrucksvoll vor Augen geführt, wie unverzichtbar unsere Feuerwehr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist. Mit außergewöhnlichem Einsatz, großer Professionalität und beeindruckendem Zusammenhalt haben die Einsatzkräfte in den schwersten Stunden unserer Gemeinde Hilfe geleistet. Dieses Engagement werden wir niemals vergessen.

Gerade in einem Jubiläumsjahr gehören aber nicht nur Freude und Dankbarkeit zu unserer Geschichte, sondern auch das stille Gedenken. Wir erinnern uns an unseren Feuerwehrkameraden Denis Root, der während des Hochwassereinsatzes im Juni 2024 sein Leben im Dienst für seine Mitmenschen verloren hat. Sein selbstloser Einsatz und seine Hilfsbereitschaft bleiben unvergessen. Sein Name wird für immer mit der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Offingen verbunden sein. Sein Andenken werden wir in Ehren bewahren.

Das 150-jährige Jubiläum möchten wir deshalb gemeinsam mit einem großen Fest feiern. Ein herzliches Dankeschön gilt bereits heute dem gesamten Inselfestausschuss, den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, unseren Vereinen, Sponsoren sowie allen Unterstützern, die dieses Fest mit viel Engagement ermöglichen.

Ich lade Sie alle herzlich ein, vom 3. bis 5. Juli 2026 gemeinsam mit uns auf der Offinger Insel dieses besondere Jubiläum zu feiern. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Festprogramm, gute Begegnungen und viele schöne Stunden in geselliger Atmosphäre.

Lassen Sie uns gemeinsam Danke sagen – für 150 Jahre Einsatzbereitschaft, Kameradschaft und gelebten Gemeinsinn.

Ich wünsche der Freiwilligen Feuerwehr Offingen auch für die Zukunft alles Gute, eine stets gesunde Rückkehr von allen Einsätzen und weiterhin viele engagierte Frauen und Männer, die bereit sind, Verantwortung für unsere Gemeinschaft zu übernehmen.

Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Mit den besten Wünschen

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Herzliche Einladung zum Offinger Inselfest und 150-jähriges Feuerwehrjubiläum

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Offingen, liebe Gäste,

der Sommer ist in vollem Gange, die Luft glüht und der Juli steht vor der Tür – und damit wieder eines der schönsten Ereignisse unseres Gemeindelebens: das Offinger Inselfest!

In diesem Jahr gibt es einen ganz besonderen Anlass zum Feiern:
Der Freiwillige Feuerwehrverein Offingen feiert sein 150-jähriges Bestehen. Dieses besondere Jubiläum verbinden wir mit unserem Inselfest – und laden euch von Freitag, 03. Juli, bis Sonntag, 05. Juli, herzlich auf die Insel ein.

Den Auftakt macht am Freitagabend das Konzert der Dorfrocker. Am Samstagabend feiern unsere beliebten Jazz Spätzla ihr Heimspiel und heizen der Insel noch einmal richtig ein. Am Sonntag steht der Familientag im Mittelpunkt: Nach dem Festgottesdienst in der St.-Georgs-Kirche führt ein Festumzug zum Festgelände. Dort erwartet euch tagsüber außerdem ein Blaulichttag, bei dem befreundete Feuerwehren und Blaulichtorganisationen spannende Ausstellungen und Einblicke vorbereitet haben.
Was wäre ein Fest ohne Essen und Trinken. Für das leibliche Wohl sorgen wie immer die verschiedenen Offinger Vereine. Ein großes Dankeschön für eure Unterstützung.

Wir laden euch herzlich ein, gemeinsam mit Familien, Freunden und Nachbarn zu feiern. Für Jung und Alt, Groß und Klein ist an diesem Festwochenende etwas geboten.

Kommt vorbei – lasst uns miteinander feiern, lachen und schöne Stunden verbringen.

Ganz nach unserem bekannten Motto: Zusammensein mit Freunden!

Wir freuen uns auf euch!

Michael Olah
Festausschussvorsitzender und
Marktgemeinderat

Florian Schmucker
1. Vorstand
Freiwillige Feuerwehr Offingen e.V.

Thomas Wörz
1. Bürgermeister
Markt Offingen

Marcel Strehle
1. Kommandant
Freiwilligen Feuerwehr Offingen

in Vertretung für die Freiwillige Feuerwehr Offingen e.V., aller teilnehmenden Vereine und der Marktgemeinde Offingen


Rahmenprogramm beim Inselfest 2026 mit
150 Jahre Feuerwehrjubiläum

Freitag, 03. Juli

  • 18:30 Uhr: Einlass auf das Festgelände (nur mit Ticket) und Abendkasse
  • 20:30 Uhr: Live-Konzert der Dorfrocker
  • 23:00 Uhr: DJ Winni + Eintritt würfeln
  • 02:00 Uhr: Ende

Samstag, 04. Juli

  • 17:00 Uhr: Festbeginn
  • 17:30 Uhr: Festrede und Fassanstich mit unserem 1.Bürgermeister Thomas Wörz
  • 18:00 Uhr: Big Band “Fat Cat Combo”
  • 19:30 Uhr: Jazz Spätzla
  • 20:30 Uhr: Pauseneinlage: Tanzdarbietung der Tempelfrauen
  • 22:30 Uhr: Musik an der Bar
  • 02:00 Uhr: Ende

Sonntag, 05. Juli

  • 10:00 Uhr: Katholischer Festgottesdienst in der St.Georg Kirche und Fahnenweihe
  • 10:30 Uhr: Frühschoppen mit Weißwurstfrühstück und Beginn Blaulichttag
  • 11:00 Uhr: Festumzug zum Festgelände
  • 12:00 Uhr: Festansprachen
  • 12:30 Uhr: Blasmusik von der Lyra
  • 13:30 Uhr: Akkordeon- und Keybordensemble der Musikschule Offingen unter der Leitung von Anne Höb
  • 14:30 Uhr: Auftritt der Band “SMILE A WHILE”
  • 16:00 Uhr: Auftritt der Vorschulkinder des Kinderhaus Glückssterne
  • 19:00 Uhr: Festende

Festumzug

Der Festumzug am Sonntag, den 05.07.2026 startet um ca. 11:00 Uhr an der Pfarrkirche St. Georg und verläuft über den Kirchenweg an der Bäckerei Mayr und dem Rathaus vorbei, die Marktstraße entlang und läuft über die Bahnhof Straße in den Hagenmahd ein. Schaulustiges Publikum und das Heraushängen von Fahnen entlang der Umzugstrecke ist herzlich Willkommen.

Teilnehmende Vereine und Gruppen

  • Freiwillige Feuerwehr Offingen e.V
  • Offonia e.V.
  • Gospel & Joy Offingen
  • TSV Offingen Abteilung Ski
  • Buddhistisches Glaubens- und Meditationszentrum e.V.
  • Musikverein „Lyra“ Offingen
  • Förderverein Filzkugeln e.V.
  • BigFoot Club Offingen
  • Obst- und Gartenbauverein Offingen e.V.
  • Schützenverein Offingen Jugend
  • Elternbeirat Kinderhaus Glückssterne
  • Kringel Phantasie Werkstatt
  • TSV Offingen Abteilung Fussball Jugend
  • Fairteiler

Teilnehmende Blaulichtorganisationen

  • Drohne Feuerwehr Burgau
  • DLRG Leipheim
  • Feuerwehr Dachau
  • Rettungshunde
  • THW Günzburg
  • Fa. Munk
  • Zeus
  • Feuerwehr Günzburg
  • UG ÖEL Günzburg
  • BRK

Speisenangebot


Hinweise zum Ablauf und zur Parkplatzsituation

Für Freitag bis Sonntag steht ein zusätzlicher Parkplatz auf der Wiese „Im Bogen“ gegenüber vom Hagenmahd zur Verfügung. Bitte folgt den Ausschilderungen vor Ort. Der Hagenmahd-Parkplatz steht an diesem Wochenende nicht wie üblich für PKWs zur Verfügung.

Fahrräder können am Hagenmahd-Parkplatz sowie entlang der Mindel im Bereich des Bogens abgestellt werden.

Wichtig: Bitte achtet beim Abstellen der Fahrräder und PKWs darauf, das Fluchtwege, Rettungswege und Zugänge zum Festgelände nicht blockiert werden.


Tickets und Abendkasse

Wer noch keine Karte für das Konzert der Dorfrocker hat, kann ab 18:30 Uhr an der Abendkasse ein Ticket für 23 Euro erwerben.



Hinweis:
Änderungen im Programm vorbehalten.
Weitere Informationen findet ihr hier oder über unseren WhatsApp und Instagram Kanal.

Alle Bilder sind KI-generiert


Verwaltungsgemeinschaft Offingen geschlossen

Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen) bleibt am Donnerstag, den 18. Juni 2026 aufgrund einer Personalversammlung geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Beachtung.

Ihr Team der Verwaltungsgemeinschaft Offingen

Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen vom 20.05.2026

Die Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen (im Folgenden kurz „Verwaltungsgemeinschaft” genannt) gibt sich aufgrund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO, BayRS 2020-2-1-I), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) und den Art 20a, Art 23 und 32 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) folgende

Satzung:

§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung

(1) 1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind ehrenamtlich tätig. 2Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung und ihrer (vorberatenden) Ausschüsse einschließlich – soweit eingerichtet – des Bürgermeisterausschusses.

(2) 1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder ihrer (vorberatenden) Ausschüsse in Höhe von 45 Euro je Sitzung. 2Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die Kraft ihres Amtes der Gemeinschaftsversammlung angehören; sie erhalten nur Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 30 Abs. 2 KommZG).

(3) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für auswärtige Tätigkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes Tagegelder und Reisekosten nach den für Beamte und Beamtinnen ab Besoldungsgruppe A 8 vorgesehenen Sätzen.

§ 2 Entschädigung des oder der Gemeinschaftsvorsitzenden
und der Stellvertreter

(1) Der oder die Gemeinschaftsvorsitzende erhält für den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung und ihrer (vorberatenden) Ausschüsse und die Leitung der Verwaltung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000, – Euro.

(2) Die Stellvertreter des oder der Gemeinschaftsvorsitzenden erhalten neben ihrer Entschädigung nach § 1 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,- Euro. Der/Die Stellvertreter/in des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält pro Vertretungstag 1/30 der mtl. Aufwandsentschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden.

(3) 1Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhöht sich zeitgleich und in gleichem Maße wie die Grundgehaltssätze der Beamten und Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A nach Anlage 3 zum Bayerischen Besoldungsgesetz. 2Werden die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A mit unterschiedlichen Vomhundertsätzen geändert, gilt für die Anpassung nach Satz 1 der für die Besoldungsgruppe A 13 maßgebliche Vomhundertsatz.

§ 3 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 04. Juni 2020 außer Kraft.

Offingen, den 21.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
gez. Tobias Bühler (Siegel)
Tobias Bühler
Gemeinschaftsvorsitzender

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Offingen vom 12. Mai 2026

Der Marktgemeinderat Offingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Mai 2026 folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Offingen beschlossen.

Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht; die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft.

Offingen, 22.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Hauptamt


Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts des Marktes 89362 Offingen
vom 12. Mai 2026

Der Markt 89362 Offingen erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1
Zusammensetzung des Marktgemeinderats

Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2
Ausschüsse

(1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern des Marktgemeinderats.

(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis b genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder;
Entschädigung

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 40,- € sowie ein Sitzungsgeld von je 40,- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats oder eines Ausschusses.

(3) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(4) Marktgemeinderatsmitglieder und Gemeindebürger, die Referate durch Bestellung ausüben, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß Art. 20 a GO in Höhe von 40,- €.

§ 4
Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte.

§ 6
Referenten

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Aufgabengebiete zur Betreuung durch Referenten:

  • Jugend
  • Senioren
  • Menschen mit Behinderung
  • Energie und Klimaschutz
  • Kultur, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt

§ 7
Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes 89362 Offingen vom 12.05.2020 außer Kraft.

Offingen, den 12. Mai 2026
Markt 89362 Offingen
gez. Thomas Wörz (Siegel)
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister


Markt Offingen App

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