Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 08. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Gemeinderats die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

OrdnungszahlName des Wahlvorschlagsträgers
01Christlich-Soziale Union (CSU)
02FREIE WÄHLER/Freie Wähler Offingen (FREIE WÄHLER/FWO)
03Alternative für Deutschland (AfD)
05Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
06Junge Bürger Offingen (JBO)
07Freie Wählervereinigung Schnuttenbach (FWVS)

Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nachfolgend abgedruckten Anlage.

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.
 

23.01.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026

Der Wahlausschuss hat für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Ordnungs
zahl
Name des
Wahlvorschlagsträgers
Bewerberin
oder Bewerber
Jahr der
Geburt
05Sozialdemokratische
Partei Deutschland
(SPD)
Wörz Thomas,
Erster Bürgermeister
1972

23.01.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

Faschingsumzug 2026

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bitte beachten Sie, dass anlässlich des Offinger Faschingsumzuges am Sonntag, den 01.02.2026, während der Zeit von 11:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist.
Der Faschingsumzug startet um 13:30 Uhr.

Während des genannten Zeitraums sind die Bahnhofstraße, Hauptstraße, Marktstraße, Steigstraße, die Donaustraße, Unterdorfstraße, der Krautgartenweg sowie der Pfarrer-Portenlänger-Platz in Offingen für den Durchgangs- und Anlieferverkehr gesperrt.

Die Zufahrt für die Gäste des Landgasthofes Krone ist über die Hauptstraße aus Richtung ARAL-Tankstelle bis 12:00 Uhr möglich.

Ebenfalls ist in dieser Zeit die Zufahrt zur Leonhardstraße sowie zum Gebiet Am Steinbrunnen, Steckengasse, Waltergasse, Pfarrer-Miller-Straße und Kirchenweg für den Durchgangs- und Anlieferverkehr gesperrt. Sollten Sie Ihr Fahrzeug an diesem Tag dringend benötigen, bitte ich Sie darum, dieses rechtzeitig außerhalb der gesperrten Bereiche abzustellen.

Der Anlieferverkehr auf den restlichen Strecken ist zulässig. Ich bitte jedoch sehr herzlich, aufgrund des zu erwartenden hohen Fußgängeraufkommens im gesamten Veranstaltungsbereich auf unnötigen motorisierten Verkehr zu verzichten. Gleichzeitig werden die Anwohnerinnen und Anwohner gebeten, den Schlehbachweg, Kapellenweg und Landstroster Weg zu achten, da Rettungsfahrzeuge diese Wege im Notfall ungehindert passieren können müssen.

Ich weise darauf hin, dass während der Veranstaltung das Mitführen von spirituosenhaltigen Getränken per Allgemeinverfügung des Marktes Offingen verboten ist. Polizei, Securitykräfte sowie die Ordner der Faschingsgesellschaft Offonia sind berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und alkoholische Getränke sicherzustellen. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher und sollen zu einem friedlichen und fröhlichen Feiern beitragen.

An der Aufstellungs- und Umzugsstrecke empfiehlt es sich erfahrungsgemäß, das Wegräumen von Mülltonnen und Dekorationsgegenständen, falls diese leicht erreichbar sind. Die Abschlussveranstaltung wird wieder in der Mindelhalle stattfinden.

Für die Verkehrsbeeinträchtigungen sowie den voraussichtlich erhöhten Lärmpegel entlang der Umzugsstrecke und im Umfeld der Mindelhalle bitte ich herzlich um Ihr Verständnis.

Ich danke Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und wünsche allen Beteiligten einen schönen, sicheren und fröhlichen Faschingsumzug.

Mit besten Grüßen
Ihr

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Allgemeinverfügung – Faschingsumzug

Der Markt Offingen erlässt gem. Art. 23 Abs. 1 LStVG (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz) zur Vermeidung von Gefahren, die anlässlich des Faschingsumzuges und der damit zusammenhängenden Veranstaltung am 01.02.2026 entstehen können und nicht durch die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO berücksichtigt werden, folgende

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

1. Am Sonntag, den 01.02.2026 von 11:00 Uhr bis Montag, den 02.02.2026 um 05:00 Uhr werden für alle öffentlichen Verkehrsflächen des Marktes Offingen (im folgenden „Veranstaltungsbereich“ genannt), einschließlich des Tankstellenareals
– ausgenommen die für öffentliche Vergnügungen durch den Markt Offingen eigens nach Art. 19 LStVG zugelassenen Veranstaltungsflächen (Flst.-Nr. 1772, Gem. Offingen – Mindelhalle und Parkplatz Mindelhalle)
nachstehende Anordnungen getroffen:

1.1 Der Veranstalter des Faschingsumzuges und der damit zusammenhängenden Veranstaltungen, Teilnehmer, Besucher sowie Passanten haben sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

1.2. Es ist verboten, erkennbar alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehend den Veranstaltungsbereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten.

1.3 Es ist verboten, beim Betreten des Veranstaltungsbereichs Spirituosen bzw. spirituosenhaltige Getränke mit sich zu führen oder im Veranstaltungsbereich zu konsumieren. Dies gilt ebenso für Personen, die sich dort bereits zu Beginn des in Nr. 1 genannten Zeitraums aufhalten.

1.4 Es ist verboten, im Veranstaltungsbereich Spirituosen oder spirituosenhaltige Getränke an Dritte zu verkaufen (Straßenverkauf).

1.5 Es ist verboten, im Veranstaltungsbereich Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder harten Material, wie Glasflaschen, Gläser oder Krüge mitzuführen. Dies ist sowohl von den Besuchern, den teilnehmenden Gruppen, wie auch vom Veranstalter einzuhalten.

1.6 Für das Begleitpersonal der Umzugsgruppen gilt ein absolutes Alkoholverbot.

1.7 Das Abspielen von Musik auf den Wagen der teilnehmenden Gruppen ist eine Stunde vor Beginn des Umzuges im Aufstellungsbereich in erträglichem Maße gestattet. Das Abspielen von Musik auf den Wagen der teilnehmenden Gruppen nach dem Faschingsumzug wird untersagt (siehe Punkt 4 unter Gründe).

1.8 Die Faschingsgesellschaft OFFONIA e.V. wird verpflichtet im Vorfeld des Umzuges eine Teilnehmerliste mit den entsprechenden Wagennummern und einem Ansprechpartner, der am Umzug auch anwesend ist mit der dazugehörigen Handynummer zu erstellen und diese der Polizeiinspektion Burgau und der Verwaltungsgemeinschaft Offingen zur Verfügung zu stellen.

1.9 Der Markt Offingen überträgt das Hausrecht (z. B. zur Erteilung von Platzverweisen) für die Mindelhalle und den Parkplatz der Mindelhalle auf die Vertreter der Offonia (Herr Armin Lenhart +49 151 40336220 / Frau Monika Schlosser +49 151 23081916 / Herr Andreas Keis +49 151 54787037) / Frau Cornelia Weishaupt +49 152 21747238) und auf das eingesetzte Sicherheitspersonal.

1.10 Die Faschingsgesellschaft OFFONIA e. V. muss im Vorfeld der Veranstaltung durch Foto- bzw. Videoaufnahmen die Umzugsstrecke dokumentieren, unter anderem die Mauer der BWF Gruppe, sowie den Zustand der Mindelhalle und des Parkplatzes der Mindelhalle vor der Veranstaltung.

1.11 Damit die Maßnahmen der Allgemeinverfügung bezüglich der Punkte 1.3 – 1.5 kontrolliert werden können, ist durch ein Security-Unternehmen eine strenge Eingangskontrolle durchzuführen. Die beauftragte Security-Firma sowie die Namen der von der Firma eingesetzten Mitarbeiter und die Namen der ehrenamtlichen Ordner sind der Verwaltungsgemeinschaft Offingen und der Polizeiinspektion zu nennen. Folgende Eingänge sind durch die Faschingsgesellschaft OFFONIA e.V. mit einem Bauzaun abzusperren und mit mindestens zwei Sicherheitsposten, darunter mindestens einer, einer Securityfirma gestellt werden:
– Bahnhofstraße im Bereich der Leonhardkapelle
– Bahnhofstraße im Bereich des Lebensmitteldiscounter Penny-Markt
– Donaustraße im Bereich der Unterführung

1.12 Die Auflagen/Absprachen des Aktenvermerks über die Besprechung zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit auf dem Offinger Faschingsumzug am Donnerstag, den 17.11.2025 sind Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.

2. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

3. Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

4. Hinweise:

4.1 Mit Geldbuße kann belegt werden, wer den vollziehbaren Anordnungen unter Nr. 1 zuwiderhandelt (Art. 23 Abs. 3 LStVG).

4.2 Die Polizei ist berechtigt, diese Allgemeinverfügung mit den zugelassenen polizeilichen Maßnahmen und Zwangsmitteln durchzusetzen. Zur Unterbindung von Zuwiderhandlungen können daher z. B. Platzverweise ausgesprochen, mitgeführte Spirituosen bzw. spirituosenhaltige Getränke entsorgt oder Personen in Gewahrsam genommen werden. Die Fortsetzung verbotener Handlungsweisen kann mit unmittelbarem Zwang nach den Vorschriften des PAG (Polizeiaufgabengesetz) verhindert werden.

4.3 Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer (Faschingswagen, -gruppen, etc). am Umzug zumindest stichpunktartig auf die Einhaltung der für sie geltenden Vorschriften zu kontrollieren.

G r ü n d e:

1.  Der Markt Offingen ist gem. Art. 23 Abs. 1 LStVG, Art. 3 Abs. 1 Nr.1 BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) zum Erlass der Anordnungen sachlich und örtlich zuständig. Sie wird hier als Sicherheitsbehörde für eine rein örtliche Angelegenheit tätig und hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren aufrecht zu erhalten.

2. Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist Art. 23 Abs. 1 LStVG. Danach können die Gemeinden für Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Eigentum oder Besitz Anordnungen für den Einzelfall treffen. Bei dem im Markt Offingen am 01.02.2026 stattfindenden Faschingsumzug und der damit zusammenhängenden Veranstaltung, zu dem mehrere hundert Besucher erwartet werden, handelt es sich um eine solche Menschenansammlung im Sinne des Art. 23 Abs. 1 LStVG.

3. Um einen sicheren Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, sind die Anordnungen unter Nr. 1 des Tenors geboten. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre muss davon ausgegangen werden, dass es auch beim diesjährigen Faschingsumzug und den damit zusammenhängenden Veranstaltungen insbesondere unter Jugendlichen und jungen Heranwachsenden zu ungezügeltem Alkoholkonsum kommen wird. So mussten in vergangenen Jahren bei entsprechenden Veranstaltungen regelmäßig Personen aufgrund ihres Alkoholkonsums vom Sanitätsdienst versorgt oder in Polizeigewahrsam genommen werden; daneben kam es zu einer nicht unerheblichen Zahl alkoholbedingter Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Problematisch war zudem, dass viele Personen bereits größere Mengen Spirituosen oder spirituosenhaltige Getränke in den Veranstaltungsbereich mitbrachten und damit eine kontrollierte Abgabe durch die Veranstalter nicht mehr möglich war.

Nicht selten handelte es sich bei den in den vergangenen Jahren durch die Rettungskräfte zu versorgenden Verletzungen um Schnittverletzungen, welche von Glasscherben herrührten. Diese Gefahr soll durch das nun festgelegte Verbot, Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material, wie Glasflaschen, Gläser oder Krüge mitzuführen (Nr. 1.5), verhindert werden.

4. In den vergangenen Jahren war auf Grund der sehr lauten Musik auf den teilnehmenden Umzugswagen vor und nach dem eigentlichen Umzug eine Einsatzleitung durch die Polizei nicht möglich. Auch wäre es im Bedarfsfall nicht möglich gewesen, Rettungsdienste oder Verstärkung anzufordern. Aufgrund dieser Tatsache wird ein Musikverbot nach dem Umzug angeordnet (1.7).

5. Die Anordnungen unter Nr. 1 des Tenors hat der Markt Offingen im pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erlassen. Das Interesse der Veranstalter, Teilnehmer, Besucher sowie Passanten an einem möglichst uneingeschränktem Alkoholverkauf bzw. -genuss im Veranstaltungsbereich muss demnach hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz zurückstehen. Es gilt nicht zuletzt, den Faschingsumzug insgesamt wieder familien- und kinderfreundlicher zu gestalten.

6. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung hat ihre Rechtsgrundlage in § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Sie liegt im öffentlichen Interesse, weil aufgrund der erwarteten großen Besucherzahl konkrete Gefahren für die in Art. 23 Abs. 1 LStVG genannten Rechtsgüter bestehen, wenn die mit dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen nicht eingehalten werden.

Es muss daher gewährleistet werden, dass selbst bei Einlegung von Rechtsmitteln, die getroffenen Anordnungen zur Anwendung kommen und eingehalten werden.

Demgegenüber hat das bloße Individualinteresse der Veranstalter, Teilnehmer, Besucher sowie Passanten an der Durchführung der Veranstaltungen ohne die durch etwaige Rechtsbehelfe angegriffenen Anordnungen zurückzustehen.

7. Die Kostenfreiheit dieser Allgemeinverfügung beruht auf Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Kostengesetzes (KG).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Offingen, den 07.01.2026
Markt Offingen

gez.
Thomas Wörz
1. Bürgermeister

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl am Sonntag, 08. März 2026 des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am

Dienstag, 20. Januar 2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 17:00 Uhr

im großen Sitzungssaal des Marktes Offingen
Marktstraße 19, 89362 Offingen (Rathaus Offingen)

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 Ge-meinde- und Landkreiswahlgesetz). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Für den Fall, dass eine weitere Sitzung des Wahlausschusses notwendig wird, werden Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Datum
09.01.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters am 08. März 2026 – Offingen

Für die Wahl des ersten Bürgermeisters wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08.01.2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, eingereicht:

voraussichtliche
Ordnungszahl
Name des
Wahlvorschlagsträgers
Bewerberin oder Bewerber
05Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
Wörz Thomas,
Erster Bürgermeister,
1972

Da kein Wahlvorschlag oder nur ein Wahlvorschlag rechtzeitig eingereicht wurde, können bis zum Donnerstag, dem 15.01.2026 (52. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, Wahlvorschläge nachgereicht werden. Diese können dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunde

Montag bis Freitag07:30 – 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag13:00 – 18:00 Uhr

in der Geschäftsstelle der VGem. Offingen (Rathaus Offingen), Marktstraße 19, 89362 Offingen, Zi.Nr. 2
übergeben werden.

09.01.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 08. März 2026 – Offingen

Für die Wahl des Gemeinderates wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08.01.2026 (59. Tag vor dem Wahltag), 18 Uhr, eingereicht:

voraussichtliche
Ordnungszahl
Name des
Wahlvorschlagsträgers
01Christlich-Soziale Union (CSU)
02FREIE WÄHLER / Freie Wähler Offingen (FREIE WÄHLER/FWO)
03Alternative für Deutschland (AfD)
05Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
06Junge Bürger Offingen (JBO)
07Freie Wählervereinigung Schnuttenbach (FWVS)

09.01.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

Lechwerke unterstützen den Markt Offingen mit “LEW Klimaschutzprämie”

Mit der „LEW Klimaschutzprämie“ unterstützen die Lechwerke AG (LEW) Kommunen aus der Region bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen über die klimafreundliche Energiegewinnung bis hin zur Energieverbrauchsoptimierung. Auch der Markt Offingen setzt Energieeffizienzprojekte mit Unterstützung der Klimaschutzprämie um.

Offingen wird mit 1.113,09 Euro unterstützt und investierte damit in den Austausch eines Batteriespeichers zur Erhöhung der Eigenstromanlage beim Bauhof Offingen.

Mit ihrer Klimaschutzprämie haben die Lechwerke bislang seit 2015 mehr als 800 Kommunen in der Region beim Energiesparen unterstützt. Mit der Förderung wurden Energieeffizienzmaßnahmen in einem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro unterstützt. Bis Ende Mai 2025 konnten sich Kommunen um eine finanzielle Förderung bewerben. Die Fördersumme pro Projekt richtet sich nach der Größe der Kommune.

Die Kommunen haben bei der Energieeffizienz eine wichtige Vorbildfunktion. Mit den Maßnahmen sparen die Städte und Gemeinden Geld und leisten zugleich aktiven Klimaschutz.

Der Markt Offingen dankt den Lechwerken für die Unterstützung.

Frohe Weihnachten und die allerbesten Wünsche für das kommende Jahr 2026!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wieder geht ein Jahr zu Ende – und wie so oft war es in Offingen eines, das uns gefordert, aber auch getragen hat. In vielen Bereichen haben wir erlebt, wie wichtig Verlässlichkeit, Zusammenhalt und ein guter Blick nach vorn sind. Gerade in einer Zeit, in der sich vieles schnell verändert, tut es gut zu sehen, dass unser Miteinander vor Ort so stark bleibt.

Weihnachten lädt uns ein, kurz langsamer zu werden: innezuhalten, dankbar zu sein für das, was trägt, und Hoffnung zu schöpfen für das, was kommt. Diese Tage geben Kraft – aus der Familie, aus Freundschaften, aus guten Begegnungen in der Nachbarschaft und im Ort.

Ein Ort lebt aber nicht nur von Gebäuden und Projekten, sondern vor allem von den Menschen, die ihn gestalten. Deshalb möchte ich zum Jahresausklang ganz herzlich Danke sagen:
allen, die sich in unseren Vereinen, in der Kirche, im Ehrenamt, in der Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder ganz still im Hintergrund einbringen. Danke auch an die Mitarbeitenden in unserer Verwaltung, Kläranlage, Schule und im Bauhof und an den Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit. Genau dieser Einsatz macht Offingen zu dem, was es ist – lebendig, verlässlich und gemeinschaftlich stark.

Mit Zuversicht blicken wir auf das kommende Jahr. Wir haben wichtige Aufgaben vor uns, aber auch gute Chancen, unser Offingen weiter lebendig, modern und lebenswert zu gestalten. Wenn wir dabei weiterhin so verlässlich zusammenstehen, wird uns vieles gelingen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches, gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start in ein gesundes und glückliches Jahr 2026.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Dankeschön zum Offinger Weihnachtsmarkt 2025

Der Offinger Weihnachtsmarkt 2025 liegt hinter uns und er war wieder ein wunderbares Zeichen gelebter Gemeinschaft. Unser Dank gilt allen Vereinen, Organisationen und Helferinnen und Helfern, die mit großem Einsatz für ein stimmungsvolles Fest gesorgt haben. Ebenso danken wir den Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis und allen Gästen, die durch ihr Kommen und ihre Teilnahme den Weihnachtsmarkt erst lebendig gemacht haben.

Ein besonderer Dank gilt auch den Mitwirkenden des Bühnenprogramms – von KiTa über Schulchor und Schulband bis hin zu Musikschule, Vororchester und Bläsergruppe. Ihre Beiträge haben den Weihnachtsmarkt bereichert und für festliche Stimmung gesorgt. Ein Dank natürlich auch an den Nikolaus, dass er uns dieses Jahr wieder besucht und den Kindern eine große Freude bereitet hat.

Zu guter Letzt ein großes Dankeschön an das Team vom Bauhof, das mit seinen Vorbereitungen und seiner tatkräftigen Hilfe für einen reibungslosen Auf- und Abbau gesorgt.

Das Engagement von all diesen Menschen und deren Unterstützung zeigen einmal mehr, wie wertvoll Zusammenhalt für unser Miteinander ist. So lässt es sich gemeinsam feiern.

Wir wünschen euch allen eine frohe Adventszeit.

Michael Olah
Festausschussvorsitzender

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

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