Straßensperrung Kapellenweg

Die Trinkwasserleitung vom Hochbehälter nach Offingen hinein ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Diese Arbeiten wird der gemeindliche Bauhof, soweit es die Witterung zulässt, am 16. März 2026 beginnen.

Der erste Bauabschnitt betrifft den Kapellenweg ab der Kreuzung Danziger Straße/Am Weiherle ortsauswärts. Hierzu ist im jeweiligen Baustellenbereich eine Vollsperrung erforderlich.

Im zweiten Bauabschnitt, über dessen Beginn noch separat informiert wird, wird dann die Leitung im Kapellenweg zwischen der Kreuzung Haldenweg/Hinter den Gärten und Danziger Straße/Am Weiherle erneuert. Hier sind auch Notwasserversorgungen erforderlich. Unsere Bauhofmitarbeiter werden sich dazu vorab bei den betroffenen Anwohnern melden.

Die Zufahrtsmöglichkeit zu den einzelnen Grundstücken wird teilweise eingeschränkt sein. Die Bauhofmitarbeiter werden dies aber vorab mit den betroffenen Anwohnern absprechen.

Bei Fragen können Sie sich an unseren Bauhofleiter, Herrn Marko Bayr, wenden: 0170 5696245.

Für die Beeinträchtigungen bitten wir um Verständnis.

Entfertung des Wintersplitts ab dem 16. März 2026

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie bereits im vergangenen Jahr, wird auch in diesem Jahr der Wintersplitt durch eine Kehrmaschine entfernt.

Der Einsatz der Kehrmaschine beginnt am 16. März 2026.

Wir möchten Sie bitten, den Wintersplitt bis spätestens 15. März 2026 vom Gehsteig auf die Fahrbahn zu kehren – jedoch nicht in Haufen. Achten Sie bitte darauf, dass der Splitt nicht in die Ablaufschächte gelangt.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass ab dem 16. März 2026 bis zum Abschluss des Kehrmaschineneinsatzes keine Fahrzeuge am Straßenrand parken sollten, da diese den reibungslosen Ablauf der Kehrmaschine erheblich behindern können.

Mit besten Grüßen

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Flurreinigung 2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Frühling steht vor der Tür – und damit auch unsere gemeinsame Flurreinigungsaktion im Markt Offingen und im Ortsteil Schnuttenbach. Am Samstag, den 21. März, möchten wir wieder gemeinsam unterwegs sein, um Wege, Wiesen und unsere schöne Landschaft von achtlos weggeworfenem Müll zu befreien.

Viele kleine Hände können dabei Großes bewirken. Deshalb freuen wir uns über jede Helferin und jeden Helfer, der sich ein wenig Zeit nimmt und unsere Aktion unterstützt. Ob allein, mit Freunden oder gemeinsam mit der ganzen Familie – jeder Beitrag zählt und hilft, unsere Heimat sauber und lebenswert zu erhalten.

Besonders freut es mich, dass sich auch in diesem Jahr wieder Soldatinnen und Soldaten unserer Patenkompanie an der Aktion beteiligen. Die gemeinsame Arbeit bietet eine schöne Gelegenheit zur Begegnung und stärkt die Verbindung zwischen Bundeswehr und Gemeinde.

Treffpunkt ist um 9:00 Uhr
• in Offingen am Parkplatz auf dem Hagenmahdgelände / Mindelinsel
• in Schnuttenbach am Feuerwehrgerätehaus

Bitte denken Sie daran, Kfz-Warnwesten für Ihre eigene Sicherheit mitzubringen.

Ich freue mich auf viele engagierte Helferinnen und Helfer und danke schon heute allen, die mitmachen und damit einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt leisten.

Mit besten Grüßen

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Sportlerehrung des Marktes Offingen – 141 Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Namen des Marktes Offingen durfte ich am 26.02.2026 im voll besetzten Kinosaal insgesamt 141 Sportlerinnen und Sportler für ihre Leistungen ehren. Dabei wurden 54 von ihnen erstmals ausgezeichnet und erhielten entsprechend die Medaille des Marktes Offingen. Zusätzlich erhielten alle 141 Geehrten ein Anerkennungsgeschenk.

In Offingen werden nicht nur Erfolge bei überregionalen Meisterschaften gewürdigt, sondern auch Leistungen auf Landkreis- und Marktebene. Die große Zahl der Geehrten zeigt das große Engagement unserer Vereine, Trainerinnen und Trainer sowie der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Besonders erfreulich ist, dass immer mehr junge Menschen an Wettkämpfe herangeführt werden und die Sportvereine aktiv unterstützt werden.

Ich möchte alle Sportlerinnen und Sportler ermutigen, weiterhin mit Begeisterung dabei zu bleiben und sich auch zukünftig für ihren Verein einzubringen. Der Markt Offingen wird den Sport und die Vereine auch künftig nach besten Kräften unterstützen.

Traditionell fand die Ehrung im Offinger Kino statt und klang mit dem Film „Die Schule der magischen Tiere“ aus.

Mit besten Grüßen

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 EnWG des Marktes Offingen über die Vergabe des Konzessionsvertrages (Strom)

Der Markt Offingen macht gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass mit LEW Verteilnetz GmbH, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg, am 20.01.2026/05.02.2026 ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Versorgung mit Strom geschlossen wurde.

Der neue Stromkonzessionsvertrag tritt am 01.08.2028 in Kraft und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

Auf die Bekanntmachung des Marktes Offingen im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 EnWG vom 07.07.2025 hat innerhalb der gesetzten Frist nur ein Unternehmen sein Interesse bekundet. Die LEW Verteilnetz GmbH war der einzige Bewerber und hat durch Angebot basierend auf dem bayerischen Musterkonzessionsvertrag die Anforderungen des Marktes Offingen erfüllt.

Das Angebot des Netzbetreibers LEW Verteilnetz GmbH gewährleistet einen den Zielen des § 1 EnWG entsprechenden Stromnetzbetrieb und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht.

Offingen, den 03.03.2026

Markt Offingen
Erster Bürgermeister Thomas Wörz

Das Spielmobil des Landkreises Günzburg kommt wieder nach Offingen!

In der Woche vom 7. bis 11. September 2026 macht das Spielmobil wieder Station in Offingen!

Das Spielmobil ist ein eigens gestalteter Bauwagen, der im Rahmen der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Günzburg unterwegs ist und vielseitige Spiel- und Bastelaktionen für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren anbietet.

📌 Wann?
🗓️ 07.09.2026 – 11.09.2026
🕗 täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr bzw. 08:00 bis 13:00 Uhr (Freitag)

🎉 Was erwartet die Kinder?

  • Vielseitige Spiel-, Bastel- und Bewegungsangebote
  • Kreatives Mitmachen in einer altersgerechten, betreuten Umgebung
  • Platz für Spiel und Spaß mit Gleichaltrigen
  • Kostenlose Teilnahme für alle Kinder von 6 bis 12 Jahren

💡 Wichtige Hinweise:

  • Die Teilnahme ist kostenfrei.
  • Dieses Angebot ist vorrangig für Kinder aus Offingen/Schnuttenbach.

Weitere Informationen gibts hier.
Anmeldungen vom 02.03.2026 bis 30.06.2026 unter: Anmeldungen Spielmobil

Wir freuen uns auf eine spannende und erlebnisreiche Woche!

Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergenisses der Wahl am Sonntag, 08. März 2026 des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss in folgender Form verkündet:

  • durch Veröffentlichung auf der Homepage des Marktes Offingen unter https://offingen.de/wahlergebnisse/
  • durch Anschlag in der Gemeindeverwaltung, Marktstraße 19, 89362 Offingen, an der Anschlagtafel.

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.

Für den Beginn der Frist, innerhalb der Personen,

  • die aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, die Wahl ablehnen können, oder
  • die nicht aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, zu erklären haben, ob sie die Wahl annehmen

(Art. 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz), ist die genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend: Der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde.

Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen.

Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung.
Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.

27.02.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderates, der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin / des Landrates am 08. März 2026

1. Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:

2.1 Im Abstimmungsraum:
2.1.1 Die Gemeinde ist in 3 allgemeinen Stimmbezirk eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15.02.2026 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
2.1.2 Die Gemeinde ist in 0 Sonderstimmbezirke eingeteilt.
2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben
a) bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
b) bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.
2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländi-sche Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.
2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.
2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei Bürgermeister- und Landratswahlen aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.

2.2 Durch Briefwahl:
2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) beantragen und erhält dann folgende Unterlagen:
a) Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
c) einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht. 

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr zusammen im
Briefwahlstimmbezirk I:
Mindelhalle Offingen, Schulstraße 8, 89362 Offingen, große Halle
Briefwahlstimmbezirk II:
Mindelhalle Offingen, Schulstraße 8, 89362 Offingen, große Halle
Briefwahlstimmbezirk III:
Mindelhalle Offingen, Schulstraße 8, 89362 Offingen, Nebenhalle

4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:
Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt. 1)Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.

4.1 Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:
4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.
Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. 1)Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen.
Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.
Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
4.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl.
Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen sind. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.
a) Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall sind die übrigen Bewerberinnen und Bewerber dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen.
b) Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen.
Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.


4.2 Wahl der ersten Bürgermeisterin und des ersten Bürgermeisters sowie der Landrätin und des Landrats:
Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den anschließend abgedruckten Stimmzetteln 1)ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.

4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.

5. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Eine wahlberechtigte Person, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).

27.02.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

Bürgeramt geschlossen

Das Bürgeramt der VGem. Offingen – Marktstraße 19, 89362 Offingen / Zimmer 2 – ist am Montag, den 09.03.2026 aufgrund der Wahlnachbearbeitung für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team vom Bürgeramt

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl am Sonntag, 08. März 2026 des Gemeinderates und der ersten Bürgermeisterin/ des ersten Bürgermeisters

Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Donnerstag, 12. März 2026 um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Marktes Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen)

Der Wahlausschuss stellt in der Sitzung das abschließende Wahlergebnis fest (Art. 19 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls bekannt gemacht.

20.02.2026
gez. Schuster
Schuster, Wahlleiterin

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