Ferienprogramm 2026

Liebe Kinder und Jugendliche,

auch in diesem Jahr ist es uns wieder gelungen euch ein kleines Ferienprogramm anzubieten. Durch den großartigen Einsatz der Vereine und Institutionen aus Offingen und Schnuttenbach kann auch in diesem Sommer hoffentlich für eine kurzweilige Unterhaltung gesorgt werden.

Leider ist es immer möglich, dass aufgrund unvorhersehbarer Gründe einzelne Programmbausteine abgesagt oder verlegt werden müssen. Entsprechende Informationen werden euch rechtzeitig über das Amtsblatt, den sozialen Medien bzw. persönlich (E-Mail, Telefon) mitgeteilt.

Die Anmeldungen erfolgen direkt über das Rathaus Offingen bzw. den Ansprechpartner des jeweiligen Programmpunktes.

Thomas Wörz
1. Bürgermeister

Michael Olah
Jugendreferent

Übersicht

06.08.2026Olympia im Dorf – Spiel, Spaß und BewegungAnmeldeschluss: 17.07.2026
14.08.2026Skate WorkshopAnmeldeschluss: 31.07.2026
14.08.2026Lego Spike Essential WorkshopAnmeldeschluss: 28.07.2026
17.08.2026Bewegungs- und WasserspieleAnmeldeschluss: 10.08.2026
18.08.2026Musikinstrumente basten und bemalenAnmeldeschluss: 07.08.2026
21.08.2026Lego Spike Prime WorkshopAnmeldeschluss: 28.07.2026
21.08.2026Spielenachmittag für Groß und Kleinohne Anmeldung
29.08.2026Spiel und Spaß rund ums SchützenheimAnmeldeschluss: 22.08.2026
29.08.2026Feuer und Flamme – Ein Actiontag mit der Feuerwehr und dem “Juze Offingen”Anmeldeschluss: 15.08.2026
29.08.2026 – 30.08.2026Eltern-Kind-ZeltenAnmeldeschluss: 24.08.2026
31.08.2026Lebensmittel retten – entdecken, kochen und kreativ werdenAnmeldeschluss: 30.08.2026
07.09.2026 – 11.09.2026Das Spielmobil kommtAnmeldeschluss: 30.06.2026
12.09.2026Streuobstwiese und ApfelsaftpressenAnmeldeschluss: 28.08.2026

Anmeldung bitte im Rathaus Offingen – Bürgeramt – Telefon: 08224 9697-60
(sofern Anmeldung über das Rathaus erfolgt)

Verwaltungsgemeinschaft Offingen geschlossen

Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Marktstraße 19, 89362 Offingen) bleibt am Donnerstag, den 18. Juni 2026 aufgrund einer Personalversammlung geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Beachtung.

Ihr Team der Verwaltungsgemeinschaft Offingen

Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen vom 20.05.2026

Die Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen (im Folgenden kurz „Verwaltungsgemeinschaft” genannt) gibt sich aufgrund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO, BayRS 2020-2-1-I), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) und den Art 20a, Art 23 und 32 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) folgende

Satzung:

§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung

(1) 1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind ehrenamtlich tätig. 2Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung und ihrer (vorberatenden) Ausschüsse einschließlich – soweit eingerichtet – des Bürgermeisterausschusses.

(2) 1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder ihrer (vorberatenden) Ausschüsse in Höhe von 45 Euro je Sitzung. 2Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die Kraft ihres Amtes der Gemeinschaftsversammlung angehören; sie erhalten nur Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 30 Abs. 2 KommZG).

(3) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für auswärtige Tätigkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes Tagegelder und Reisekosten nach den für Beamte und Beamtinnen ab Besoldungsgruppe A 8 vorgesehenen Sätzen.

§ 2 Entschädigung des oder der Gemeinschaftsvorsitzenden
und der Stellvertreter

(1) Der oder die Gemeinschaftsvorsitzende erhält für den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung und ihrer (vorberatenden) Ausschüsse und die Leitung der Verwaltung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.000, – Euro.

(2) Die Stellvertreter des oder der Gemeinschaftsvorsitzenden erhalten neben ihrer Entschädigung nach § 1 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,- Euro. Der/Die Stellvertreter/in des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält pro Vertretungstag 1/30 der mtl. Aufwandsentschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden.

(3) 1Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhöht sich zeitgleich und in gleichem Maße wie die Grundgehaltssätze der Beamten und Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A nach Anlage 3 zum Bayerischen Besoldungsgesetz. 2Werden die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A mit unterschiedlichen Vomhundertsätzen geändert, gilt für die Anpassung nach Satz 1 der für die Besoldungsgruppe A 13 maßgebliche Vomhundertsatz.

§ 3 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 04. Juni 2020 außer Kraft.

Offingen, den 21.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
gez. Tobias Bühler (Siegel)
Tobias Bühler
Gemeinschaftsvorsitzender

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Offingen vom 12. Mai 2026

Der Marktgemeinderat Offingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Mai 2026 folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Offingen beschlossen.

Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht; die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft.

Offingen, 22.05.2026
Verwaltungsgemeinschaft 89362 Offingen
Roman Bihler
Hauptamt


Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts des Marktes 89362 Offingen
vom 12. Mai 2026

Der Markt 89362 Offingen erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1
Zusammensetzung des Marktgemeinderats

Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2
Ausschüsse

(1) Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 Mitgliedern des Marktgemeinderats.

(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis b genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder;
Entschädigung

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 40,- € sowie ein Sitzungsgeld von je 40,- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats oder eines Ausschusses.

(3) Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(4) Marktgemeinderatsmitglieder und Gemeindebürger, die Referate durch Bestellung ausüben, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß Art. 20 a GO in Höhe von 40,- €.

§ 4
Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Die weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte.

§ 6
Referenten

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Aufgabengebiete zur Betreuung durch Referenten:

  • Jugend
  • Senioren
  • Menschen mit Behinderung
  • Energie und Klimaschutz
  • Kultur, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt

§ 7
Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes 89362 Offingen vom 12.05.2020 außer Kraft.

Offingen, den 12. Mai 2026
Markt 89362 Offingen
gez. Thomas Wörz (Siegel)
Thomas Wörz
Erster Bürgermeister


Vollsperrung Kreisstraße GZ 28 (Nordost-Tangente)

Die Arbeiten in der Gundelfinger Straße sind inzwischen fast abgeschlossen.

Im Zuge des Baus der Gasleitung von Offingen zum Peaker-Kraftwerk in Gundremmingen wird nun der noch fehlende Leitungsabschnitt in der Kreisstraße GZ 28 zwischen der Mindel und der Einmündung Rappenwörthstraße/Pfaffenbogen verlegt. Da die Gasleitung in diesem Bereich innerhalb der Fahrbahn verlegt werden muss, wird die Kreisstraße GZ 28 ab Dienstag, den 26.05.2026, im betroffenen Streckenabschnitt voll gesperrt.

Die Arbeiten werden voraussichtlich etwa zwei Wochen andauern.
Eine Umleitung wird eingerichtet.

Jahresspiegel 2025

Der neue Offinger Jahresspiegel 2025 ist erschienen!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch in diesem Jahr wird unser Jahresspiegel wieder an mehrere hundert ehemalige Offingerinnen, Offinger, Schnuttenbacherinnen und Schnuttenbacher in alle Welt versendet – unter anderem in die USA, nach Thailand oder Neuseeland.

Damit möchten wir den Menschen, die ihre Wurzeln in unserer Heimat haben, ein Stück Offingen nach Hause schicken und die Verbundenheit zur alten Heimat lebendig halten.

Der Jahresspiegel blickt auf die Ereignisse, Entwicklungen und besonderen Momente des vergangenen Jahres zurück und zeigt einmal mehr, was unseren Markt Offingen und unsere Dorfgemeinschaft ausmacht.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die hier leben, können den neuen Jahresspiegel ab sofort kostenlos im Bürgeramt des Rathauses Offingen abholen – solange der Vorrat reicht.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die an der Entstehung des Jahresspiegels mitgewirkt haben. Besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Peter Wieser sowie bei Frau Sabine Nemetz für die hervorragende Unterstützung, die kreative Gestaltung und das große Engagement bei der Erstellung unseres Jahresspiegels. Durch ihren Einsatz ist erneut eine hochwertige und besondere Ausgabe entstanden, die unsere Heimat und das vergangene Jahr eindrucksvoll widerspiegelt.

Mit besten Grüßen
Ihr

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Nachruf

Der Markt Offingen trauert um seinen ehemaligen Bauhofleiter

Alois Remmele

Mit Alois Remmele verliert der Markt Offingen einen Menschen, der über viele Jahrzehnte hinweg das Bild unseres Bauhofs entscheidend mitgeprägt hat. Am 1. Mai 1987 trat er in den Dienst unserer Gemeinde ein und blieb ihr bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. November 2015 in verantwortungsvoller Position eng verbunden.

Wir haben Herrn Remmele als einen Mitarbeiter erlebt, der seine Aufgabe nicht nur ausgeübt, sondern gelebt hat. Mit großem Pflichtbewusstsein, unermüdlichem Einsatz und einem ausgeprägten Interesse für den Bauhofbetrieb setzte er sich für die Belange unseres Marktes ein – verlässlich, konsequent und stets mit dem Blick für das Notwendige.

Er war jemand, der genau hinsah, der Dinge ansprach und darauf achtete, dass Regeln eingehalten werden. Das machte ihn nicht immer bequem, doch genau diese Haltung war es, die ihn auszeichnete: Verantwortungsbewusstsein, Geradlinigkeit und der Wille, für Ordnung und Verlässlichkeit zu sorgen.

Wer ihn näher kennenlernen durfte, wusste, dass hinter dieser klaren und konsequenten Art ein feiner Mensch stand – ehrlich, aufrichtig und mit einem guten Herzen.

Mit Dankbarkeit blicken wir auf sein langjähriges Wirken für unsere Gemeinde zurück. Wir werden Alois Remmele als engagierten Bauhofleiter und als Mensch in ehrender Erinnerung behalten.

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt allen Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit.

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Marko Bayr
Bauhofleiter

Bekanntmachung

zu der am Montag, den 11.05.2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen stattfindenden Sitzung des Marktgemeinderates Offingen

Öffentlicher Teil:

  1. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
  2. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
  3. Wahl des/r zweiten Bürgermeisters/in
  4. Wahl des/r dritten Bürgermeisters/in
  5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister
  6. Bildung und Besetzung von Ausschüssen, Anzahl, Größe
  7. Besetzung der Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung der VGem. Offingen
  8. Besetzung der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Mindel-Kammel
  9. Besetzung Schulverbände Offingen, Gundremmingen
  10. Besetzung von Referenten
  11. Besetzung Vertreter im Rechtlerausschuss
  12. Bestellung und Vorschlag zum Eheschließungsstandesbeamten der VGem. Offingen
  13. Besetzung der Vertreter im Verwaltungsrat der gKU Schwaben Mitte
  14. Erlaß einer Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
  15. Erlass einer Geschäftsordnung
  16. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom 13.04.2026
  17. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
  18. Sonstiges
    18.1 Sonstiges; Veranstaltungen

Der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

Thomas Wörz
Erster Bürgermeister

Vollsperrung Gundelfinger Straße und Kreisstraße GZ 28 (Nordost-Tangente)

Im Zuge des Baus der Gasleitung von Offingen zum Peaker-Kraftwerk in Gundremmingen muss die Gundelfinger Straße voraussichtlich vom 11.05.2026 bis 22.05.2026 im Bereich der Einmündung in die Kreisstraße GZ 28 (Nordost-Tangente) für den Straßenverkehr gesperrt werden.
Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle passieren.

Nach Fertigstellung der Arbeiten in der Gundelfinger Straße wird der noch fehlende Leitungsabschnitt in der Kreisstraße GZ 28 zwischen der Mindel und der Einmündung Rappenwörthstraße/Pfaffenbogen verlegt. Die Gasleitung muss hier in der Straße verlegt werden. Dazu wird die Straße in diesem Bereich voll gesperrt. Die Arbeiten werden ca. zwei Wochen dauern. Der Verkehr wird umgeleitet.

Dank an alle Beteiligten des Maibaumfestes 2026

Bei herrlichem Sonnenschein fand am Freitag, den 24. April, unser Maibaumfest vor der Grundschule statt.
Um 17:30 Uhr ging es los. Die Lyra eröffnete den Abend mit einem zünftigen Marsch. Anschließend folgte eine Gesangseinlage der Kinder der ersten und zweiten Klasse der Grundschule. Danach schmückten diese fleißig mit bunten Bändern die Krone des Maibaums.

Im Anschluss wurde der Maibaum nach einer spannenden Aufstellphase erfolgreich gestellt. Danach klang der Abend bei Essen, Musik und sonniger, guter Laune gemütlich aus.

Mein Dank gilt allen, die zum Gelingen beigetragen haben:

  • Max Eberle für die Unterstützung bei der Suche des Maibaums im Donauwald
  • Arthur Weh für die Spende der Birke an die Gemeinde Offingen
  • Der BWF für die Spende der Filzbändel und Kathrin Görz-Schieferle für die Vorbereitung
  • Thomas Wörz und Frau Schuster von der Gemeinde Offingen für das Vertrauen und die Unterstützung bei der Anmeldung des Festes
  • Sebastian Konrad und dem Team des Bauhofs Offingen für das Holen des Baumes aus dem Wald und die Vorbereitung aller benötigten Utensilien
  • Den Kindern der ersten und zweiten Klasse der Grundschule Offingen sowie Frau Konle und ihren Kolleginnen für die musikalische Einlage
  • Der Musikkapelle Lyra für die musikalische Begleitung des Abends
  • Armin Lenhart, Hans Wörner und der Faschingsgesellschaft Offonia für die Versorgung des leiblichen Wohles
  • Allen spontanen, starken Helfern für das traditionsgemäße Aufstellen des Maibaums
  • Allen Gästen für ihren Besuch und dafür, dass sie den Abend zu einem schönen Fest gemacht haben

Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, wie viele Menschen im Hintergrund für ein solches Fest notwendig sind und dass es ohne deren Hilfe nicht funktionieren würde.

Gemeinsam schaffen wir es sicher, diese schöne Tradition weiterzuführen und auch 2027 wieder ein stimmungsvolles Fest für unsere Gemeinde zu gestalten.

Michael Olah
Festausschussvorsitzender

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